Hartz IV 4 - Arbeitslosengeld 2 - ALG II - Informationen
Jede Bundesregierung muss ihren Erfolg vor allem an einer Zahl messen lassen: Der Arbeitslosenquote. Die Bemühungen um Arbeitsmarktreformen gipfelten in den Hartz-Regelungen. Seit dem 1. Januar 2005 ist das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, kurz Hartz IV, in Kraft. Selten hat es mehr Kritik gehagelt, die bis heute nicht abgeebbt ist. Denn das enge Geflecht aus Rechten, Pflichten und Sonderregelungen verändert seither dank Neuerungen und Änderungen stetig sein Gesicht und macht es Betroffenen und auch den Fallmanagern immer schwerer, sich zurechtzufinden.
Wer sich zum ersten Mal mit Arbeitslosengeld II und Hartz 4 konfrontiert sieht, weil keine neue Arbeit in Sicht ist, steht mit dem Antrag auf das ALG II vor der ersten großen Hürde, die überwunden werden muss. Welche Arbeitslosengeld 2 Leistungen stehen mir zu? Wie steht es bei Hartz IV um Vermögen? Muss ich aufgrund von Hartz IV die Eigentumswohnung verkaufen? Darf ich beim ALG II einen Nebenverdienst haben? Das sind nur einige der Fragen, die man sich im Zusammenhang mit den Hartz IV Gesetzen stellt.
Auf dieser Seite wollen wir über Hartz IV informieren und die wichtigsten Bereiche rund um das Arbeitslosengeld 2 etwas näher beleuchten. Dazu gehören Themen wie die für das ALG II geregelte Bedarfsgemeinschaft, Freibeträge, die für das Vermögen gelten, den Regelbedarf, die Pflichten als Arbeitslosengeld II Empfänger und was im Sinne von Hartz IV als angemessene Wohnung gilt. An erster Stelle steht dabei die Frage, wer überhaupt Anspruch auf ALG II Leistungen hat und wie er sie beantragen kann.
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