Hartz IV 4 - Arbeitslosengeld 2 - ALG II - Informationen
Die Bemühungen um Arbeitsmarktreformen gipfelten in den Hartz-Regelungen. Seit dem 1. Januar 2005 ist das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, kurz Hartz IV, in Kraft.
Selten hat es mehr Kritik gehagelt, die bis heute nicht abgeebbt ist. Denn das enge Geflecht aus Rechten, Pflichten und Sonderregelungen verändert seither dank Neuerungen und Änderungen stetig sein Gesicht und macht es Betroffenen und auch den Fallmanagern immer schwerer, sich zurechtzufinden.
Im folgenden Ratgeber finden Sie zahlreiche Informationen rund um Hartz IV mit anschaulichen Beispielberechnungen und Tabellen.
Grundlagen und Anspruch auf Hartz IV
Zu den Grundlagen über Hartz IV gehört in erster Linie die Klärung über den Hartz IV Anspruch des Antragstellers und ggfls. der Bedarfsgemeinschaft, sowie über dessen Bewilligungszeitraum.
» Hartz IV Anspruch
» Sozialgeld
» Bedarfsgemeinschaft
» Bewilligungszeitraum
Hartz IV Leistungen (Bedarf)
Im Vordergrund für die Antragsteller stehen die Hartz IV Leistungen, also der monatliche Betrag, der den Erwerbslosen zusteht. Hierbei wird zwischen der Regelleistung und weiteren Leistungen unterschieden.
» Regelsatz
» Mehrbedarf
» Sonderbedarf
» Erstausstattung
» Zuschlag für ehemalige Arbeitslosengeld I Bezieher
Leistungen für Wohnung und Nebenkosten
Zusätzlich zu der Regelleistung und ggfls. weiteren Bedarfen steht dem Hartz IV Empfänger zu, Leistungen für Unterkunft und Heizung zu erhalten. Diese werden separat zum Regelsatz gezahlt.
Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei Hartz IV Bezug
Da es sich beim Arbeitslosengeld II um eine Sozialleistung handelt, wird das eigene Einkommen sowie vorhandenes Vermögen (unter Berücksichtigung von Freibeträgen) auf die Hartz IV Leistungen angerechnet.
» Was zählt als Einkommen?
» Freibeträge vom Einkommen
» Was zählt als Vermögen?
Pflichten bei Bezug von Hartz IV und Leistungskürzungen
Wurde dem Antrag auf Hartz IV stattgegeben, so erhällt der Antragsteller einen Bewilligungsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung. Aus diesem geht die Höhe und Dauer der Leistungen hervor. Fortan hat der Hartz IV Empfänger Pflichten zu erfüllen (z.B. Bemühungen um Arbeitsaufnahme, Meldepflichten etc.), da ansonsten Leistungskürzungen drohen.
» Pflichten bei Hartz IV Bezug
» Bescheid und Rechtsbehelf
» Ein Euro Job
» Hartz IV Sanktionen (Leistungskürzungen)
Wer sich zum ersten Mal mit Arbeitslosengeld II und Hartz 4 konfrontiert sieht, weil keine neue Arbeit in Sicht ist, steht mit dem Antrag auf das ALG II vor der ersten großen Hürde, die überwunden werden muss. Welche Arbeitslosengeld 2 Leistungen stehen mir zu? Wie steht es bei Hartz IV um Vermögen? Muss ich aufgrund von Hartz IV die Eigentumswohnung verkaufen? Darf ich beim ALG II einen Nebenverdienst haben? Das sind nur einige der Fragen, die man sich im Zusammenhang mit den Hartz IV Gesetzen stellt.
Wie bereits in den oberen Kästchen angedeutet, lässt sich das Hartz IV Gesetz in mehrere Regel-Blöcke gliedern: Die Höhe des Arbeitslosengeldes II, Kinder, Wohnkosten, Wohneigentum, Vermögen, Altersvorsorge, Versicherungen, Zuverdienste, Zumutbares, Unterhaltspflicht, Sanktionen und Unzumutbares. Die Höhe des ALG II ist genau festgelegt. Einen Antrag auf Hartz IV darf jeder bedürftige Erwerbsfähige im Alter von 15 bis 65 Jahren stellen. Sollte das Einkommen von Eltern nicht ausreichen, den Bedarf der Kinder zu decken, besteht die Möglichkeit, maximal drei Jahre (36 Monate) einen Kinderzuschlag zu beantragen.
Besteht Anspruch auf das Arbeitslosengeld II, werden auch die Wohn- und Nebenkosten übernommen. Voraussetzung dafür ist, dass die Wohnung als angemessen eingestuft wird. Vermögen darf vorhanden sein, jedoch nur bis zur Höhe der Grundfreibeträge. Liegt man darüber, muss verkauft werden. Gleiches gilt für alle Formen der Altersvorsorge außerhalb der Riester-Rente. Das wichtigste Ziel von Hartz IV ist jedoch, Menschen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Deshalb muss jeder, der Arbeitslosengeld II bezieht, auch jeden Job annehmen, der ihm angeboten wird, um keine Kürzungen der Leistungen zu riskieren.
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» Hartz IV Forum
