Arbeitslosengeld 1 I oder Hartz 4 IV
Seit 1. Januar 2005 ersetzt das Arbeitslosengeld II, auch als Hartz IV bekannt, die frühere Arbeitslosenhilfe. Die Arbeitslosenhilfe gab es vorher für Arbeitslose, welche die höchste Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes ausgeschöpft hatten. Anders als das Arbeitslosengeld I ist das Arbeitslosengeld II keine Versicherungs-, sondern eine Sozialleistung, deren Kosten von der Agentur für Arbeit und den Kommunen getragen werden. Deshalb gelten für den Bezug auch strenge Regeln, deren Verletzung zu teilweise empfindlichen Sanktionen, sprich der Minderung der Leistung, führen können. So soll der Missbrauch der Leistungen vermieden werden.
Ist der Zeitraum des Bezugs von Arbeitslosengeld I ausgeschöpft, ohne dass der Arbeitslose eine neue Stelle gefunden hat, ersetzt das Arbeitslosengeld II die Versicherungsleistung. Hartz IV ist nach dem Sozialgesetzbuch eine „Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfsbedürftige“. Es besteht aus der früheren Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe, die zusammengefasst wurden, um den minimalen Grundbedarf (Regelsatz) der Hilfsbedürftigen zu decken.
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