Arbeitslosengeld 1 I - Arbeitslosenhilfe - Anspruch - Berechnung
Was ist Arbeitslosengeld?
Wer in Deutschland arbeitslos wird, ist deswegen nicht unmittelbar von Armut bedroht. Für den Fall der Arbeitslosigkeit hat der Staat verschiedene Geldleistungen vorgesehen, die Arbeitslosen zustehen, darunter auch das Arbeitslosengeld.
Arbeitslosmeldung
Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld sind die Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit und die Erfüllung der so genannten Anwartschaftszeit. Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach verschiedenen Faktoren, darunter der Höhe des vorher bezogenen Gehalts und dem eventuellen Vorhandensein von Kindern.
Anspruch auf Arbeitslosengeld I
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht durch das vorherige Einzahlen in die Arbeitslosenversicherung – die Auszahlung von Arbeitslosengeld ist also genau genommen eine Versicherungsleistung. Deshalb spielt während der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I das vorhandene eigene Vermögen oder die eigenen Kapitaleinkünfte keine Rolle, werden also nicht angerechnet.
Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I
Die Zeit, während derer Arbeitslosengeld bezogen werden kann, ist beschränkt. Findet der Arbeitslose während dieser Zeit keine neue Arbeitsstelle, bekommt er statt des Arbeitslosengeldes das Arbeitslosengeld II, früher auch als Arbeitslosenhilfe bekannt. Als Grundlage für die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes dient das Alter der Betroffenen und die Dauer der gesamten Versicherungszeit.
Arbeitslosengeld II
Arbeitslosengeld II (ALG II) ist seit einigen Jahren auch als „Hartz IV“ bekannt, da es durch das Hartz-IV-Gesetz eingeführt wurde, welches die frühere Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammenfasst. Arbeitslosengeld II wird in der Regel dann gewährt, wenn der Arbeitslose keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld I hat, weil die Bezugsdauer abgelaufen ist; ALG II kann aber auch beantragt werden, wenn das Einkommen oder das Arbeitslosengeld I so gering ausfallen, dass sie die Grundbedürfnisse nicht decken. In diesen Fällen kann das Arbeitslosengeld II zusätzlich bezogen werden.
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