Sozialleistungen - SGB II - SGB 2 - SGB XII - Hartz IV

Staatliche Förderungen werden von der Gesetzgebung ins Leben gerufen, um Menschen, die sich in finanziell oft ausweglosen Situationen befinden, beim Bestreiten ihres Lebensunterhaltes unter die Arme zu greifen. Dabei muss man soziale Leistungen jedoch nicht als Almosen des Staates verstehen, sondern man hat oft einen fundierten Rechtsanspruch darauf, den man auch unbedingt nutzen sollte. Zu solchen Leistungen des Staates zählen beispielsweise das Wohngeld und Leistungen nach Hartz IV, die an Arbeitslose gezahlt werden, die keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld haben.

Es gibt aber auch soziale Leistungen, die einfach nur dazu gedacht sind, Familien mit Kindern zu unterstützen. Der wichtigste Bereich besteht hierbei aus dem Kindergeld, welches jeder Familie mit Kindern in Deutschland unabhängig vom Einkommen zusteht. Darüber hinaus gibt es beispielsweise noch das Elterngeld, dass berufstätigen Eltern gezahlt wird, die in der ersten Zeit nach der Geburt zu Hause bleiben.

Natürlich gibt es bei den einzelnen sozialen Leistungen eine Menge zu beachten, da nach dem Sozialgesetzbuch viele verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um einen Anspruch auf entsprechende Leistungen zu haben. Man sollte sich deshalb genauestens informieren, wenn man bestimmte soziale Unterstützungszahlungen beantragen möchte. Zur sozialen Absicherung gehört letztendlich auch noch das Arbeitslosengeld, wobei dies eine Versicherungsleistung ist, für die man vorher entsprechende Beiträge eingezahlt hat.

Besonders zu erwähnen sind zudem die Leistungen für Studenten, die nicht über ein ausreicheendes Einkommen verfügen, um das Studium aus eigener, finanzieller Kraft zu bestreiten. Für diesen Fall hällt die Bundesregierung auf Antrag die Leistungen nach dem BAföG bereit, welches zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinslosesen Kredit gewährt.

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