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Unterhaltspflichtverletzung - Unterhaltspflicht - Unterhalt

Verletzt der Unterhaltsschuldner seine Unterhaltspflicht erfüllt er damit einen Straftatbestand. Der Unterhaltsberechtigte hat in diesem Fall die Möglichkeit eine Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung bei der zuständigen Polizei oder direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu erstatten. Von dort aus wird die Sache weiterverfolgt und der Unterhaltsschuldner zur Anhörung geladen.

Auch im zivilrechtlichen Bereich bleibt eine Unterhaltspflichtverletzung nicht ohne Folgen. Grundsätzlich ist Unterhalt einklagbar. Zuständig für diese Familiensachen sind die Familiengerichte (bei den Amtsgerichten). Für den Fall, dass bereits ein Unterhaltsurteil ergangen ist und der Unterhaltsschuldner trotzdem keine Zahlungen leistet, besteht die Möglichkeit Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Unterhaltsschuldner zu ergreifen. Beispielsweise könnte eine Gehaltspfändung durchgeführt werden. Zuständig hierfür sind Gerichtsvollzieher.

 

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