Scheidungsvorsorge - Vorsorge - Vermögensaufteilung
Mit der Eheschließung befindet man sich kraft Gesetz in einer Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass alles das, was in der Ehe erwirtschaftet wird, als Gemeinschaftseigentum der Ehepartner betrachtet und im Scheidungsfall einfach durch zwei geteilt wird. Mit der Scheidung entsteht automatisch ein Anspruch auf Versorgungsausgleich, oft verbunden mit einem Unterhaltsanspruch. Diese Rechtsfolgen der Ehe kann man bis auf wenige Ausnahmen durch einen Vertrag mit dem Ehepartner ausschließen, falls man die gesetzlichen Regelungen nicht gutheißt. Je nachdem, für welchen Zeitraum der Vertrag gelten soll, unterscheidet man zwischen dem Ehevertrag und der Scheidungsfolgenvereinbarung.
Scheidungsvorsorge betrifft heute nicht mehr nur Prominente wie Filmstars, Unternehmer oder Politiker. Auch ganz normalen Durchschnittmenschen kann ein solcher Vertrag helfen, sich im Falle einer Scheidung trotz Wut und Trauer schnell, gütlich und zum Wohl aller zu einigen.
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