Privatinsolvenz - Verbraucherinsolvenz
Der Weg aus den Schulden
Ist die betreffende Person überschuldet gibt es die Möglichkeit einer Privatinsolvenz bzw. auch als Verbraucherinsolvenz bekannt. Dieses Verfahren gibt es seit 1999 und unterliegt strengster Voraussetzungen. Um die Eignung für die Verbraucherinsolvenz festzustellen ist es für den Schuldner ratsam, eine Schuldnerberatung aufzusuchen. Die Berater kennen sich mit dem Verfahren aus und können behilflich sein bei der Beantragung. Im Folgenden erhalten Sie einen Einblick, wie das Verbraucher Insolvenzverfahren funktioniert und in welchen Schritten es abläuft. Dies beginnt bei der außergerichtlichen Eingung und endet nach der sechsjährigen Wohlverhaltsperiode mit der Restschuldbefreiung. Zu beachten ist: Die Privatinsolvenz steht nur natürlichen Personen (Verbrauchern, daher auch Verbraucherinsolvenz genannt), ehemaligen Selbständigen sowie Kleingewerbetreibenden in Aussicht, wenn diese nicht mehr als 20 Gläubiger bedienen müssen und keine Verbindlichkeiten an Arbeitnehmer aus Beschäftigungsverhältnissen haben.
Ratgeber zur Verbraucherinsolvenz/ Privatinsolvenz im Überblick
- Wozu dient die Privatinsolvenz?
- Wie funktioniert die Privatinsolvenz?
- Antrag auf die Verbraucherinsolvenz/ Privatinsolvenz
- Wer hilft bei der Verbraucherinsolvenz?
- Dauer der Insolvenz
- Welche Verpflichtungen hat der Schuldner bei der Privatinsolvenz?
- Das Ziel der Verbraucherinsolvenz
- Die Vorgehensweisen der Gläubiger
- Kann man den Besuch eines Gerichtsvollziehers verhindern?
- Die Schuldenfalle
Wozu dient die Privatinsolvenz?
Das Verfahren der Privatinsolvenz läuft auf eine Restschuldbefreiung hinaus. Der Schuldner verpflichtet sich mit der Privatinsolvenz dazu, über einen Zeitraum von 6 Jahren seine Vermögenswerte und sämtliches Einkommen das über der Pfändungsgrenze liegt zur Tilgung der Schulden zu verwenden. Gezahlt wird an einen Treuhänder der die Beträge auf alle Schuldner verteilt.
Den Gläubigern ist in der Regel bewusst, dass sie bei einem Verbraucherinsolvenzverfahren meist auf einem Großteil ihrer Forderungen sitzen bleiben.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist nicht als Freibrief gedacht um Schulden zu machen. Es ist ein Verfahren das Menschen helfen soll, denen aus eigener Kraft keine Möglichkeit mehr besteht aus der Schuldenfalle zu kommen. Schulden die durch eine Straftat entstanden sind wie beispielsweise die Gewährung eines Kredites wegen gefälschter Einkommensbescheide können zur Beendigung der Privatinsolvenz führen.
Wie funktioniert die Privatinsolvenz?
Erster Schritt: Versuch der außergerichtlichen Einigung
Nach Feststellung der Eignung für das Insolvenzverfahren ist der erste Schritt sich mit den Gläubigern in Verbindung zu setzen. Ziel ist es eine Insolvenz zu vermeiden und mit einem Schuldenbereinigungsplan zu einer außergerichtlichen Einigung zu kommen. Diesem Schuldenbereinigungsplan sind die Einnahmen und Ausgaben des Schuldners zu entnehmen. Mit diesem zeigt der Schuldner an, in welcher Höhe ihm das Bedienen der Forderungen möglich ist sprich, wie er die Schulden begleichen will.
Viele Gläubiger bieten einen Vergleich an, wenn der Schuldner sie von der drohenden Insolvenz in Kenntnis setzt, da in der Regel für die Gläubiger nach einer Privatinsolvenz entweder eine sehr geringe Quote übrig bleibt oder sie die Forderung ganz abschreiben können. Unter einem Vergleich versteht man ein Angebot des Gläubigers. Er nennt dem Schuldner eine Summe, die geringer ist als die Gesamtschulden. Zahlt der Schuldner diese, wird ihm der Rest erlassen.
Kann also anhand des Schuldenbereinigungsplans eine außergerichtliche Einigung verzeichnet werden, kommt es gar nicht erst zum Verbraucherinsolvenzverfahren, da der Schuldenbereinigungsplan die Grundlage für den Abbau der Schulden bildet.
Doch gerade Banken erweisen sich hier als schlechte Kommunikationspartner. In der Regel sind Banken nicht bereit zu einem Vergleich. Scheitern diese Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner, muss dieses von einer geeigneten Person, also einem Anwalt, Steuerberater oder dem Schuldnerberater schriftlich bestätigt werden. Im Vergleich zum Rechtsanwalt und Steuerberater ist der öffentlich bestellte Schuldnerberater kostenlos. Wenn Sie den Weg über einen Rechtsanwalt gehen und nicht über genügend finanzielle Mittel verfügen, sollte geprüft werden, ob möglicherweise Anspruch auf Beratungshilfe in diesem Zusammenhang besteht.
Die Verhandlungen gelten als gescheitert, wenn mindestens ein Gläubiger den Schuldenbereinigungsplan ablehnt oder nach Zustellung des Plans weiterhin die Zwangsvollstreckung betreibt.
Erst wenn die Bestätigung über das Scheitern des Versuchs über die außergerichtliche Einigung vorliegt, kann der Antrag auf die Privatinsolvenz (Insolvenzeröffnungsantrag) beim zuständigen Gericht gestellt werden.
Zweiter Schritt: Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
Bevor es zum Insolvenzeröffnungsantrag kommt, werden vom zuständigen Gericht die Erfolgsaussichten des einvernehmlichen Schuldenbereinigungsplans noch einmal geprüft. Erklärt das Gericht einen Erfolg für aussichtsreich, so wird den Gläubigern ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan samt Vermögensverzeichnis übergeben. (Aussichtsreicht gilt ein Schuldenbereinigungsplan nur, wenn der Schuldner den Gläubigern Zahlungen oder Ähnliches anbieten kann.) Ab dem Zeitpunkt der Zustellung haben die Gläubiger vier Wochen Zeit, sich zu diesem Plan zu äußern. Wie auch dem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan, können die Gläubiger auch dem gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan widersprechen bzw. ihn ablehnen.
Sollte nicht mindestens die Hälfte der Gläubiger den Plan ablehnen, wobei sich die Hälfte nicht nur nach der Anzahl der Gläubiger sondern auch nach der Summe der Forderungen richtet, so kann das Gericht auf Antrag des Schuldners die Zustimmung der Gläubiger ersetzen. Dieses Vorgehen nennt man auch den insolvenzgerichtlichen Zwangsvergleich. Dadurch, dass der Schuldenbereinigungsplan direkt vom Gericht festgestellt wurde, hat er die selbe Wirkung wie ein gerichtlicher Vergleich. Damit wird auch der Schuldner in die Pflicht gesetzt, alle Vereinbarungen, insbesondere die Zahlungen einzuhalten, andernfalls kann von den Gläubigern die Vollstreckung beantragt werden und oder die Schulden leben in ursprünglicher Höhe wieder auf, da der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan als gescheitert gilt.
Dritter Schritt: Privatinsolvenz – Vereinfachtes Insolvenzverfahren
Sofern auch der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan abgelehnt wurde, wird nun das Verfahren der Verbraucherinsolvenz eröffnet. Zudem wird die Eröffnung des Verfahrens im Anzeiger durch Bekanntmachung verkündet.
Ab diesem Zeitpunkt wird ein Treuhänder eingesetzt, der eine Auflistung der Gläubiger und Forderungen sowie Forderungsgründen erstellt. Der Schuldner darf keine Zahlungen mehr an die Gläubiger leisten. Der Treuhänder übernimmt die komplette Verwaltung über das Vermögen des Schuldners und verwertet das pfändbare Einkommen und Vermögen nach Abzug der Verfahrenskosten der Privatinsolvenz an die Gläubiger.
Vierter Schritt: Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung
Mit der Eröffnung der Privatinsolvenz beginnt die sechsjährige Wohlverhaltensperiode für den Schuldner. In dieser Zeit tritt der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens (siehe Pfändungstabelle) an den Treuhänder ab, der dieses Einkommen und Vermögen anhand der festgelegten Quote in der Insolvenztabelle an die Gläubiger weiterleitet.
Zusätzlich muss der Schuldner
- einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachkommen. Ist der Schuldner arbeitslos, muss er jede zumutbare Tätigkeit annehmen oder sich darum bemühen
- Erbvermögen zur Hälfte an den Treuhänder abtreten
- seinen Meldepflichten bei Wohnungswechsel oder Arbeitsplatzwechsel nachkommen.
Nach Ablauf der sechsjährigen Wohlverhaltensperiode findet eine Zusammenkunft des Schuldners mit den Gläubigern statt. Jetzt kann der Schuldner die Restschuldbefreiung beantragen. Wird diese anerkannt, ist der Schuldner ab sofort schuldenfrei und auch die Einträge aus der SCHUFA werden gelöscht, damit er geschäftsfähig ist.
Damit der Schuldner auch gewillt ist, die sehcsjährige Wohlverhaltensphase bei der Verbraucherinsolvenz durchzustehen, bleiben ihm zusätzlich im fünften Jahr 10% und im sechsten Jahr 15% seines pfändbaren Einkommens.
Die Gläubiger können aber auch eine Versagung der Restschuldbefreiung beantragen, wenn folgende Gründe vorliegen:
- Verschwendung von Vermögen
- Aufgrund einer Insolvenzstraftat verursachte rechtskräftige Verurteilung
- Unnötig gemachte Schulden
- Erhaltene Restschuldbefreiung innerhalb der letzten zehn Jahre
- Versagung einer Restschuldbefreiung innerhalb der letzten zehn Jahre
- Falschangaben zu wirtschaftlichen Verhältnissen, um Leistungen und Kredite zu erschleichen bzw. Zahlungen auszusetzen
- Melde- und Auskunftspflichtverletzungen
Liegen solche Gründe nicht vor bzw. wird von den Gläubigern kein Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt, wird die Restschuldbefreiung durch das Gericht verkündet und das Verfahren der Privatinsolvenz ist abgeschlossen.
Jedoch nicht alle Forderungen sind von der Restschuldbefreiung umfasst. Dies wären insbesondere:
- Geldstrafen und Geldbußen, Zwangsgelder und Ordnungsgelder
- zur Kostendeckung des Verbraucherinsolvenzverfahrens aufgenommene, zinslose Darlehen
- aus einer unerlaubten Handlung entstandene Forderungen, die auch mit diesem Rechtsfrund von den Gläubigern angemeldet wurden
Der Antrag auf Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz
Der Antrag bei Gericht muss unbedingt auf Vollständigkeit geprüft werden. Das komplette Vermögen des Antragstellers muss ausgeführt sein. Zudem muss die Bescheinigung darüber dass eine Güteverhandlung gescheitert ist beiliegen. Sämtliche Gläubiger und Forderungshöhen müssen dem Gericht dargelegt werden.
Wer hilft bei der Privatinsolvenz
Zu einer Beratung bei der Schuldnerberatung müssen alle Unterlagen von den Gläubigern mitgenommen werden. Nur so kann der Berater sich ein Bild machen vom Ausmaß der Verschuldung. Ebenso sollten Papiere bezüglich des Einkommens mitgebracht werden. Nur so kann sich der Berater einen Blick verschaffen und berechnen ob sich die Privatinsolvenz lohnt.
Menschen die von Hartz IV leben, haben die Möglichkeit bei Gericht einen Beratungsschein zu beantragen. Dieser berechtigt sie auf Staatskosten einen Anwalt aufzusuchen.
Sollten Sie aufgrund Ihrer Schulden und der damit im Zusammenhang stehenden negativen Einträge in der SCHUFA kein Konto bei einer Bank bekommen, so wird Ihnen die Schuldnerberatung einer Bescheinigung ausstellen, dass Sie dort in Beratung sind. Mit dieser Bescheinigung können Sie anschließend zu einer Bank gehen und ein Girokonto auf Guthabenbasis eröffnen.
Die Dauer und der Ablauf der Privatinsolvenz
Das Insolvenzverfahren dauert sechs Jahre lang. Diese Zeit bezeichnet man als Wohlverhaltensphase. Der Schuldner muss innerhalb dieser sechs Jahre all sein Vermögen dafür aufwenden, die Schulden zu bezahlen. Er muss sich nach Kräften um eine Arbeit bemühen. Der Schuldner hat eine Pfändungsgrenze, Gelder die unter diesem Betrag liegen sind nicht antastbar. Alles was darüber hinausgeht, muss der Schuldner an einen bereitgestellten Treuhänder zahlen. Falsche Angaben über die Höhe des Einkommens führen zur Beendigung des Verfahrens.
Welche Verpflichtungen hat der Schuldner bei der Privatinsolvenz?
In den sechs Jahren der Insolvenz ist der Schuldner verpflichtet alle Angaben zum Einkommen wahrheitsgemäß zu machen und bestehendes Vermögen zur Tilgung der Schulden zu verwenden. Bricht er diese Regelung, wird das Verbraucherinsolvenzverfahren beendet und der Schuldner hat kein Anrecht mehr darauf. Die Schuldnerberatung informiert den Schuldner im Vorfeld, wie er sich während der laufenden Insolvenz zu verhalten hat.
Auch arbeitslose Personen haben die Möglichkeit eine Verbraucherinsolvenz zu beantragen. Sie verpflichten sich jedoch dazu, sich nach Kräften um einen Job zu bemühen. Ablehnen eines gemachten Jobangebotes seitens der Arbeitsagentur kann zur Beendigung des Verfahrens führen.
In der Zeit der Insolvenz darf der Schuldner keine weiteren Schulden machen. Die Aufnahme eines Kredites oder der Abschluss eines Ratenkaufvertrages kann zur Beendigung des Verfahrens führen, wenn wieder neue Schulden darauf entstehen.
Wenn der Schuldner im Laufe des Insolvenzverfahrens überraschend zu einer größeren Geldsumme kommt (Lottogewinn, Erbschaft), kann das Verfahren auf Antrag beendet werden wenn der Schuldner sämtliche Gläubiger auszahlt. Dies ist dem Insolvenzgericht umgehend zu belegen. Ebenso muss der Schuldner die Gerichtskosten bezahlen.
Das Ziel der Privatinsolvenz
Am Ende des Insolvenzverfahrens steht eine Zusammenkunft vor Gericht. Hier wird geprüft ob sich der Schuldner während der sogenannten Wohlverhaltensphase angemessen verhalten hat und sich nach Kräften bemüht hat seine Schulden zu zahlen. Ist dies die Ansicht des Gerichtes, wird der Schuldner von der Restschuld befreit. Dies geschieht per Beschluss. Der Schuldner ist dann schuldenfrei und kann noch einmal von vorne beginnen. Ohne neue Schulden versteht sich. Die Gläubiger haben in dieser Abschlussverhandlung letztmalig die Möglichkeit ihre Einwände gegen die Restschuldbefreiung vorzubringen. Nach der Festsetzung von Gericht, das die Schulden erlassen werden hat der Gläubiger keine rechtliche Handhabe mehr.
In der SCHUFA bestehende Einträge der Gläubiger können dann auf Antrag gelöscht werden, so dass der Schuldner wieder als geschäftsfähig gilt. Er kann wieder Verträge abschließen und gilt bei der Bank wieder als Kreditwürdig, Einkommen vorausgesetzt.
Die Vorgehensweisen der Gläubiger
Der Weg der Gläubiger ist immer gleich. Nach erfolglosen Mahnungen wird ein Inkassounternehmen eingeschaltet. Ist auch das fruchtlos wird der Gläubiger einen Anwalt mit dem Eintreiben der Forderung beauftragen. Kann der Schuldner noch immer nicht zahlen wird in der Regel ein gerichtlicher Mahnbescheid und im Anschluss ein Vollstreckungsbescheid. Dieser berechtigt den Gläubiger einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen.
Die Schuldnerstatistik zeigt, das es immer mehr junge Menschen sind, die in die Schuldenfalle tappen. Der erste Weg ist vielmals das Handy, das mit Vertrag gekauft wird, hinterher aber nicht bezahlt werden kann. Die Verlockung durch den Handel Dinge zu kaufen und sie erst später zu bezahlen, führt zu einem permanenten über die eigentlichen Möglichkeiten leben. Sind erst einmal Schulden vorhanden sind viele Menschen bereits resigniert, so dass es ihnen nichts ausmacht einfach weiter auf Kredit zu kaufen. Ein Gläubiger kann mit einem Vollstreckungstitel 30 Jahre lang durch einen Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen. Sämtliches Vermögen was der Schuldner innerhalb dieser 30 Jahre erlangt wird gepfändet. Bei einer Lohnpfändung wird der Arbeitgeber informiert, bei einer Kontopfändung ist kein Zugriff mehr auf das Konto möglich.
Kann der Gerichtsvollzieher die Forderung nicht durch Vollstrecken beitreiben wird der Gläubiger in der Regel die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung verlangen. Der Schuldner muss dann alles offenlegen. Er muss seine finanziellen Verhältnisse absolut wahrheitsgemäß darlegen. Diese Eidesstattliche Versicherung ist drei Jahre lang aktuell, danach muss sie erneuert werden.
Die Abgabe dieser, früher auch Offenbarungseid genannt, hat für den Schuldner die Konsequenz, das er nicht mehr kreditwürdig ist. Keine Bank, kein Versandhandel würde mit einem Menschen Geschäfte machen, der eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Werden bei Abgabe gleichnamigen wissentlich falsche Angaben gemacht ist das eine Straftat und wird geahndet.
Ein Schuldner der die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung verweigert, kann in Beugehaft genommen werden. Dort bleibt er dann solang, bis er sich bereit erklärt den Eid zu leisten.
Um sich solche Wege zu ersparen sollte bei Überschuldung nicht zu lange gewartet werden, bis eine Schuldnerberatung aufgesucht wird. Oft ist es zu Anfang der Verschuldung noch möglich einen Abzahlungsplan zu erstellen und die Schulden ohne Einleitung der Insolvenz zu zahlen. Selbst wenn dem nicht so ist, sollte rechtzeitig eine kompetente Beratung gesucht werden, da die Schulden mit jedem Tag steigen, durch horrende Zinsen der Gläubiger. Schwieriger wird es, wenn der Schuldner mit einer anderen Person als Gesamtschuldner haftet. Es ist möglich das beide Personen in die Insolvenz gehen, wenn beide Zahlungsunfähig sind. Auch hier sollte vorher eine Beratung über einen Rechtsanwalt oder die Schuldnerberatung erfolgen.
Kann man den Besuch eines Gerichtsvollziehers verhindern?
Der Gerichtsvollzieher ist eine Person die vielen Menschen Angst macht. Sie schämen sich vor ihm. Dabei ist diese Scham völlig unangebracht. Die Vollzieher wissen auf was sie stoßen. In aller Regel auf Armut. Viele von ihnen haben selbst schwer damit zu kämpfen, wenn sie einer Mutter mit vier Kindern die letzten Wertgegenstände wegpfänden müssen. Um jedoch all solch unangenehme Situationen zu vermeiden, sollte rechtzeitig die Schuldnerberatung aufgesucht werden. Die jeweiligen Kommunen und die Stadtverwaltung geben die Adresse bekannt. Die Beratung bei einer Schuldnerberatung ist kostenlos. Meist sind jedoch lange Wartezeiten vorhanden, so dass sich bei Dringlichkeit doch der Besuch eines Anwaltes lohnt. Dies vor allem dann, wenn der Schuldner ein Anrecht auf Finanzierung der Beratung hat und somit keine Kosten für den Juristen entstehen. Der Anwalt ist ebenso zu der Güteverhandlung mit den Gläubigern geeignet wie die Schuldnerberater auch. Am geeignetsten für die Durchsetzung des Insolvenzverfahrens ist ein Anwalt der sich auf Finanzen spezialisiert hat. Er weiß über die notwendigen Schritte Bescheid und kann dem Schuldner einen Eindruck geben, ob die Beantragung der Insolvenz Erfolg haben wird.
Die Schuldenfalle
Immer mehr Haushalte verschulden sich. Der Weg in die Schuldenfalle ist leicht. Die Möglichkeit auf Kredit zu kaufen ist für viele Menschen ein verlockendes Angebot. Oft wird nicht über die Konsequenzen nachgedacht.
Doch nicht nur der Kauf ohne Geld ist eine Falle, oftmals sind es Kredite die nicht zurückgezahlt werden können oder ein Haus für das die monatlichen Raten nicht mehr aufgebracht werden können. In eine missliche Lage kommt man schnell. Selbst wenn zum Zeitpunkt einer Kreditaufnahme die Finanzen ausreichen um die monatliche Rate zu zahlen, kann es zur Verschuldung kommen. Verliert man beispielsweise seinen Job, wird es schwer allen Verpflichtungen nachzukommen.
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