Tagesgeld Steuern, Abgeltungssteuer Zinsen
Die Zinsen aus einer Investition in Tagesgeld müssen selbstverständlich versteuert werden, wobei sich für Anfang 2009 mit der Abgeltungssteuer eine Neuerung angekündigt hat. Bis 31.12.2008 läuft die Besteuerung der Tagesgeld Zinsen so ab, dass die Bank, bei der man sein kostenloses Tagesgeldkonto eingerichtet hat, die sogenannte Zinsabschlagsteuer in Höhe von 30% plus den Solidaritätszuschlag von 5,5% der Zinsen direkt abzieht und an den Fiskus abführt.
Bei der meist späteren Veranlagung zur Einkommensteuer wird die gezahlte Zinsabschlagsteuer dann auf die Einkommensteuer angerechnet und man muss entweder noch einen kleinen Teil draufzahlen oder bekommt sogar etwas von der zu viel gezahlten Steuer zurück, je nachdem, ob der persönliche Einkommensteuersatz oberhalb oder unterhalb von 30% liegt.
Ab 01.01.2009 führt der Anbieter die Abgeltungssteuer auf die Tagesgeld Zinsen in Höhe von 25% plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer ebenfalls direkt an den Fiskus ab. Der Unterschied liegt jedoch darin, dass später in der Regel keinerlei Veranlagung der Kapitaleinkünfte zur Einkommensteuer stattfindet, sondern dass die Steuerschuld mit der Zahlung abgegolten ist. Für die Anleger von Tagesgeld bedeutet die Einführung der Abgeltungssteuer damit eine satte Ersparnis, solange der persönliche Einkommensteuersatz oberhalb von 25% liegt.
Des Weiteren kommt es durch die Einführung der Abgeltungssteuer zu einer Aufwertung von Spareinlagen, zu denen auch das kostenlose Tagesgeld zählt, denn es müssen ab 2009 auch grundsätzlich alle Kursgewinne der Abgeltungssteuer unterzogen werden. Damit sind die Zeiten vorbei, in denen man ein Wertpapier ein Jahr lang gehalten hat und die Kursgewinne von da an steuerfrei einstreichen konnte. Relativ gesehen wird das Tagesgeld als Anlageform durch diese Regelung noch attraktiver.
Anleger, die einen persönlichen Steuersatz von unter 25% aufweisen, können beim Finanzamt übrigens einen Antrag stellen und erhalten damit die Möglichkeit, wie gehabt auch ihre Kapitalerträge der Einkommensteuerveranlagung zu unterziehen. Als Fazit kann man also nur sagen, dass man mit einem Online Tagesgeldkonto durch die neue steuerliche Regelung eigentlich nur Vorteile hat und mit dem Tagesgeld definitiv auf das richtige Pferd setzt.

