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Wohn-Riester - Riester Rente Förderung von Wohneigentum

Die Riester Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, an der sich der Staat durch gezielte Förderung in Form von Steuererleichterungen und Zulagen beteiligt. Bisher gab es lediglich einige Anlageprodukte, die alle darauf abzielten, bis zum Rentenalter Geld anzusparen, um dann ab dem Renteneintritt davon profitieren zu können. Oftmals wurde die Riester Rente als zu kompliziert und unflexibel kritisiert, so dass der Gesetzgeber sich irgendwann dazu entschlossen hat, diese Mankos zumindest teilweise zu beseitigen.

Förderung des Eigenheims ist an Voraussetzungen gebunden

Das neueste Reformwerk in diesem Zusammenhang wird bereits umgangssprachlich Wohn-Riester genannt, denn es ist seit 2010 möglich, sein gesamtes Kapital aus einem Riester-Vertrag zu entnehmen und in den Bau oder Kauf eines Eigenheimes zu investieren. Die staatliche Förderung verfällt bei dieser Eigenheimrente nicht, sondern kann auch zur Tilgung eines Immobiliendarlehens eingesetzt werden, was das Ganze außerordentlich attraktiv macht. Das Wohn-Riester Konzept vereinfacht also die Altersvorsorge durch ein Eigenheim, stellt jedoch auch gewisse Ansprüche an einen solchen vorzeitigen Zugriff auf das angesparte Kapital.

Ein wichtiger Punkt dabei ist, dass die Immobilie, die man erwerben möchte, den eigenen Lebensmittelpunkt darstellt und dass man das Eigenheim nach dem Eintritt in den Ruhestand in den ersten 10 Jahren nicht veräußert. Dazu kommt, dass durch Wohn-Riester weder eine altersgerechte Umrüstung eines Hauses noch Mehrfamilienhäuser gefördert werden. Der Gesetzgeber hat bei seinem Konzept der Eigenheimrente offenbar sehr darauf geachtet, dass wirklich nur Immobilien des Eigenbedarfes eine entsprechende Förderung erhalten.

Verwendungsmöglichkeiten von Wohn-Riester

Das neue Wohn-Riester Konzept erlaubt es Anlegern, ihre staatlich geförderte Altersvorsorge für den Kauf oder den Bau eines Eigenheimes zu verwenden, ohne dass die staatliche Förderung dabei verloren geht. Dabei kommt natürlich die Frage auf, ob dies für jede Form des Eigenheims gilt, oder ob es bestimmte Beschränkungen seitens des Gesetzgebers gibt. Die Eigenheimrente gilt nämlich tatsächlich nur für Wohnungen in einem Haus, Eigentumswohnungen und Genossenschafts-Wohungen. Diese Formulierung im entsprechenden Gesetzestext schließt eine Förderung durch Wohn-Riester für Mehrfamilienhäuser und auch für Ferienhäuser im Ausland aus. Zudem ist auch ein altersgerechter Umbau eines Hauses nach dem Gesetz nicht förderungswürdig.

Mehrere Nutzungsalternativen möglich

Das Wohn-Riester Konzept lässt sich auf mehrere verschiedene Art und Weisen nutzten, denn man kann sowohl Kapital aus seinem bestehenden Riester-Vertrag entnehmen, um damit direkt eine Immobilienfinanzierung anzustreben, als auch beim Eintritt in den Ruhestand mit dem angesparten Kapital und den Zulagen eine entsprechende Hypothek abbezahlen. Als dritte Variante kann das Kapital und die Riester-Förderung zur Abzahlung eines Immobilienkredites dienen, wobei man hierbei vorher mit dem Bankberater klären sollte, ob die staatliche Förderung als Sondertilgung im entsprechenden Darlehensvertrag genutzt werden kann.

Durch das Wohn-Riester Konzept ist es zudem möglich, günstigere Immobilienkredite zu erhalten, weil die Banken aller Voraussicht nach das Kapital aus dem Riester Vertrag als Eigenkapital anerkennen werden und damit die Bonität des Kunden gesteigert wird, was letztlich dann zu günstigeren Zinssätzen führt. Ein Vergleich verschiedener Immobilienkredite mit Wohn-Riester kann natürlich jedoch trotzdem noch Sinn machen, da die Bonitätsregelungen bei den verschiedenen Banken durchaus variieren.

Entweder 75% oder das komplette Kapital entnehmen

Mit der Eigenheimrente kann man sich also relativ einfach und staatlich gefördert die eigenen vier Wände für das Alter finanzieren. Es gibt dabei verschiedene Finanzierungswege und man sollte sich vorher genau überlegen, welcher Wohn-Riester Weg für einen persönlich am besten geeignet ist. Wer Kapital aus seiner Riester Rente entnehmen möchte, sollte beachten, dass entweder 75% oder das gesamte Kapital entnommen werden muss.

Pflichten bei Wohn-Riester

Mit dem Gesetz zur Eigenheimrente hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, seine private Altersvorsorge auch durch den Bau eines Eigenheims zu stützen, indem die Möglichkeit eingeräumt wird, das Kapital aus der eigenen Riester Rente für entsprechende Immobilien schon vor dem Eintritt in den Ruhestand zu nutzen. Wer das neue Wohn-Riester Konzept in Anspruch nehmen möchte, geht damit jedoch auch gewisse Verpflichtungen ein, weil der Gesetzgeber sicher gehen möchte, dass man eine Immobilie tatsächlich zum Zweck der Altersvorsorge kauft oder baut.

10 Jahre Haltefrist für geförderte Immobilie

Um dies zu gewährleisten, muss jeder Rentner, der innerhalb der ersten 10 Jahre das mittels Wohn-Riester finanzierte Eigenheim veräußert, eine Strafsteuer zahlen, die die gesamte Steuerschuld auf das 1,5-fache den Wohnförderkontos wachsen lässt. Es ist jedoch möglich, eine verkaufte Immobilie innerhalb von 4 Jahren durch eine andere zu ersetzen und so der Strafsteuer zu entgehen. Darüber hinaus kann man auch den Erlös aus einem Verkauf bis zur Höhe des Wohnförderkontos wieder in ein anderes Riester-Produkt investieren, was ebenfalls als unschädlich eingestuft wird.

Ein Sonderfall sind die Ruheständler, die bereits am Anfang die komplette Steuer für das Wohn-Riester Konzept begleichen und den Rabatt in Anspruch nehmen, denn diese müssen die Immobilie mindestens 20 Jahre halten. In allen Fällen muss sich dabei der persönliche Lebensmittelpunkt in dieser Immobilie befinden, so dass man davon ausgehen kann, dass das Eigenheim tatsächlich als Teil der privaten Altersvorsorge genutzt wird.

Einschränkungen sollen Eigennutzung der Immobilie sicherstellen

Finanziert man seine Immobilie also mit der Eigenheimrente, so muss man später gewisse Einschränkungen in Kauf nehmen. Die Immobilie lässt sich nur nach der Einhaltung gewisser Fristen veräußern, oder es wird nach dem Gesetz zum Wohn-Riester eine Strafsteuer fällig, die ziemlich hoch ausfällt. Wer jedoch innerhalb einer First von 4 Jahren eine Immobilie ersetzt, kann der Strafsteuer entgehen und somit vielleicht sogar noch einen Gewinn erzielen. Das Wohn-Riester Konzept bringt zwar einige Einschränkungen mit sich, bietet jedoch auch einige unschätzbare Vorteile.

Wohn-Riester Besteuerung

Produkte der Riester Rente bleiben in der Einzahlungsphase steuerfrei und werden erst mit dem Erhalt der Rentenzahlungen versteuert. Der Sonderfall Wohn-Riester bringt jedoch keine Rentenzahlungen mit sich, trotzdem muss jedoch eine Versteuerung vorgenommen werden. Deshalb hat der Gesetzgeber eine Hilfslösung erdacht, die über ein sogenanntes Wohnförderkonto geregelt ist. Dieses Wohnförderkonto ist rein fiktiv und es beinhaltet die komplette Entnahmesumme zuzüglich der entsprechenden staatlichen Förderung und einem Zinssatz von jährlich 2%.

Auf Wunsch kann die Steuer mit einer Zahlung beglichen werden

Wer sich also entschließt, im Zuge des Wohn-Riester Konzeptes eine bestimmte Summe aus seiner Riester Rente für den Bau eines Eigenheims zu verwenden, muss auf den Betrag zuzüglich der Zinsen entsprechend Steuern zahlen. Dabei hat man die Wahl, ob man die Steuerlast gleich am Anfang komplett tilgen möchte, oder aber in kleinen Raten 25 Jahre lang zahlt. Wählt man die erste Alternative, gewährt der Staat einen Rabatt von 30%, was mitunter eine recht große Ersparnis mit sich bringen kann. Dies bedeutet allerdings auch, dass man die mit der Eigenheimrente finanzierte Immobilie nach Eintritt in den Ruhestand mindestens 20 Jahre lang in seinem Besitz halten muss.

Das Wohnförderkonto soll nach dem Willen des Gesetzgebers bei den Finanzämtern geführt werden. Nach Expertenmeinungen sind hier jedoch einige Hürden zu überwinden, weil dadurch neue Bürokratie bei der Verwaltung und auch bei der Berechnung der zu zahlenden Steuern entsteht, die zu mehr Unübersichtlichkeit führt. Da die Steuerlast unter Umständen zu erheblichen Mehrkosten führt, sollte man vorher genau berechnen, ob sich diese Art der Immobilienfinanzierung letztendlich lohnt, oder man nicht vielleicht sogar draufzahlt. Dies hängt jedoch immer vom Einzelfall ab und kann nicht pauschal geklärt werden.

Das Wohnförderkonto gilt als Konstruktion mit hohem Bürokratieaufwand

Mit dem Wohn-Riester Konzept baut man also auf eine ganz neue Art der Baufinanzierung, bei der die Altersvorsorge jedoch ebenfalls versteuert werden muss. Ob die Eigenheimrente damit lohnend ist, hängt immer von den sonstigen Finanzierungsbedingungen und der persönlichen steuerlichen Situation ab. Wer hier vorher eine entsprechende Berechnung durchführt, kann mit seiner Wohn-Riester Finanzierung unter Umständen eine sehr günstige Lösung wählen.

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