Riester Rente Zulage - Zulagenberechtigung
Eine fest kalkulierte und großzügige Komponente im nützlichen Riester Rente Sparplan ist natürlich die staatliche Förderung, bzw. die Riester Zulage. Voraussetzung dafür ist, dass der Riester Rente Nehmer der uneingeschränkten Steuerpflicht unterliegt (kein Sozialhilfeempfänger, Student, Erwerbsunfähiger, etc.), innerhalb Deutschlands lebt und keine nicht-versicherungspflichtige Selbständigkeit vorherrscht.
Zulagenberechtigte Personen zur Riester Rente sind dem zu Folge:
- alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer (auch Auszubildende) und Selbständige - sowie anderweitige Pflichtversicherte (z.B. Landwirte) und deren Ehepartner (bei Abschluss einer eigenen Riester-Rente)
- geringfügig Beschäftigte mit vollständiger Versicherungspflicht
- Arbeitslose und Krankengeldempfänger, Pflegepersonal im Privatbereich
- Wehr- und Zivildienstleistende, Beamte, Soldaten, Richter, sonstige Amtsträger oder Gleichgestellte (Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes)
- Vorruhestandsregelungen
- Kindererziehungszeitnehmer bis maximal zum 3. Lebensjahr eines jeden Kindes
Kindererziehungszeitnehmer
Familien mit Kindern übernehmen von Haus aus eine ansehnliche Verantwortung im Bereich der Erziehung und auch der wirtschaftlichen Belastung und stehen folglich bei einer staatlichen Förderung oftmals im Mittelpunkt des politischen Interesse. Wer ein Kind erzieht, dem soll dadurch aus reiner Selbstverständnis heraus kein Nachteil entstehen. Deshalb sind Personen, die eine Elternzeit bis maximal zum 3. Lebensjahr des Kindes nehmen ebenso für Riester Zulagen berechtigt. Eine Bestätigung der Elternzeit erfolgt durch den Rentenversicherungsträger.
Riester Rente Zulagen - Grundzulage und Kinderzulage
| Jahr | Grundzulage pro Person | Ehepaar (jeweils eigener Vertrag) |
Kinderzulage je Kind |
| ab 2008 | 154 € | 308 € | 185 €* |
| 2006/ 2007 | 114 € | 228 € | 138 € |
| 2004/ 2005 | 76 € | 152 € | 92 € |
| 2002/ 2003 | 38 € | 76 € | 46 € |
*Für Kinder, die 2008 oder später geboren wurden, wird eine Kinderzulage von 300 € geleistet.
Mindestbeiträge zur Riester Rente
Um die volle Riester Zulage zu erhalten, müssen folgende Mindestbeiträge in die Riester Rente geleistet werden. Hierbei ist beim Prozentsatz vom (sozialversicherungspflichtigen) Vorjahreseinkommen auszugehen, vermindert um die erhaltene, staatliche Zulage:
| Jahr | Mindestbetrag |
Maximalbetrag |
| ab 2008 | 4 % | 2.100 € |
| ab 2006 | 3 % | 1.575 € |
| ab 2004 | 2 % | 1.050 € |
| 2002/ 2003 | 1 % | 525 € |
Sockelbeitrag
| Jahr | ohne Kind |
ein Kind |
zwei Kinder |
| ab 2005 | 60 €/ Jahr |
||
| 2002 - 2004 | 45 €/ Jahr | 38 €/ Jahr | 30 €/ Jahr |
