PKV Beitrag - Kosten und Beiträge - Private Krankenversicherung
Berechnung der PKV Beiträge
Um die Berechnung der Beiträge in der PKV zu verstehen, ist es wichtig, die zwei verschiedenen Prinzipien zu erkennen, die hinter der gesetzlichen und der Privat Krankenversicherung stehen. Während die GKV mit dem sogenannten Umlageprinzip arbeitet, wird in der PKV das Kapitaldeckungsprinzip genutzt. Der hauptsächliche Unterschied liegt darin, dass die PKV versucht, die Kosten, die durch Krankheiten des Versicherten entstehen, mit den Beiträgen komplett abzudecken. In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt jeder einen einkommensabhängigen Beitrag, dessen Höhe völlig losgelöst von den Kosten betrachtet wird, der der jeweilige Versicherte verursacht.
Um die Kapitaldeckung bei den Beiträgen zu erreichen, wird innerhalb der PKV eine Risikoanalyse durchgeführt, die sich an Daten wie dem Alter, dem Geschlecht und der Krankheitsgeschichte des Versicherten orientiert. Da nach Annahmen und Berechnungen die Krankheitskosten eines Versicherten mit dem Alter bis auf das Zehnfache steigen können, wird am Anfang natürlich ein höherer Beitrag erhoben als zur Deckung der Krankheitskosten notwendig wäre. Der Mehrbetrag fließt dabei in die sogenannte Altersrücklage, die das Versicherungsunternehmen automatisch bildet und die Kostensprünge im Alter abfangen soll.
Können die Beiträge der PKV im nachhinein erhöht werden?
Private Krankenversicherungsunternehmen haben nach deutschem Recht jedoch auch die Möglichkeit, die Beiträge für einen Versicherten zu erhöhen, wenn dies angebracht ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine nachträgliche Kontrolle ergeben hat, dass die Kosten, die durch einen Versicherten entstehen seinen gezahlten Beitrag um einen bestimmten Prozentsatz regelmäßig übersteigen. Andere Anlässe zu Beitragsänderungen können jedoch auch gesetzliche Neuregelungen sein wie beispielsweise das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zum Jahreswechsel 2007/2008.
Werden die Beiträge zu stark erhöht, bleibt einem als Versicherter selbstverständlich die Möglichkeit, seinen PKV-Anbieter zu wechseln. Hierfür sollte man vorher eine Möglichkeit suchen, einen Krankenversicherungsvergleich durchzuführen und damit den günstigsten möglichen Tarif herauszufinden. So kann man die Kosten senken und die Leistungen unter Umständen trotzdem auf gleichem Niveau halten.
PKV Beitragsentwicklung
Der Grundtenor der privaten Krankenversicherung liegt im Anstieg der Tarife mit zunehmendem Alter. Somit ist schnell erklärbar, warum die Gesellschaften an jungen PKV-Versicherungsnehmern stärker interessiert sind und hier der eigentliche Kundenwettkampf stattfindet. Zumal hierbei in der Regel von einem besseren Gesundheitszustand und somit geringerem Kostenaufwand gesprochen werden kann, der schnell die Anzahl an älteren Mitgliedern ausgleichen lässt.
Doch auch der Kapitalmarkt, allgemeine Wirtschaftskosten, erhöhte Kostenbelastungen durch die Mitglieder, Steuererhöhungen und vieles mehr tragen zur Beitragsentwicklung positiv wie negativ bei.
Um gegen verschiedenste Umstände sofort liquide gewappnet zu sein, bilden die Versicherungsgesellschaften aus den monatlichen Einnahmen verzinsbare Rücklagen. Diese dienen zugleich zur Deckung der steigenden Kosten des Versicherungsnehmers im Alter, welche mittels zusätzlichen Beitrages minimiert werden können (Alterungsrückstellung). Im Kündigungsfall einer PKV kann dieser Zusatzbeitrag in der Regel nicht zum neuen Versicherer mitgenommen werden.
Vorgeschrieben ist der PKV heute, das Angebot eines Standard- / Basistarifes zu offerieren, der sich an den Leistungsmerkmalen der GKV im Wesentlichen orientiert. Wobei als Beitragsbemessung der durchschnittliche Höchstsatz der GKV angenommen wurde, der jedoch auch zwischen den einzelnen Unternehmen wieder nach unten differiert.
Mit Beginn der Rente ergeben sich für den privaten Krankenversicherten einige Änderungen:
- Arbeitgeberzuschüsse entfallen
- Krankentagegeldzahlungen entfallen
- Antrag auf Beitragszuschuss muss beim Rentenversicherungsträger gestellt werden
PKV Kostenfaktoren
Während die gesetzliche Krankenversicherung rein einkommensorientiert ihre Beiträge berechnet, hängt der monatliche Tarif der privaten Krankenversicherung von ganz unterschiedlichsten Faktoren ab.
- Frauen werden in der Behandlungsabrechnung weit höher eingestuft, als Männer. Dies hat verschiedene Gründe, die auch mit der längeren Lebenserwartung, dem Mehr an Arztbesuchen und der oft vorherrschenden Doppelbelastung Beruf - Kinder / Haushalt zusammenhängt. Männer hingegen haben statistisch gesehen im Durchschnitt weniger Arztbesuche zu verzeichnen.
- Das Eintrittsalter ist insofern entscheidend, da davon ausgegangen werden kann, dass mit zunehmendem Alter mehr Beschwerden und Krankheitssymtomatiken zu erwarten sind. Ebenfalls steigen Risiken auf Krebserkrankungen, Herz- / Kreislaufbeschwerden sowie Diabetes.
- Sollten bereits beim Eintritt in die PKV chronische Krankheiten, Unfälle oder andere Vorerkrankungen vorhanden sein, hat dies einerseits generellen Einfluss auf die Aufnahme und andererseits einen erhöhten Tarif zur Folge (Risikozuschlag).
- Der positive Einfluss des Versicherten auf die Krankenversicherungspolice in den einzelnen Leistungsmerkmalen kann tariflich gesehen natürlich zu einem Mehrkostenaufwand führen. Durch Bonusprogramme und angebotenen Selbstbeteiligungskonzepten kann hier allerdings ein wirkungsvoller Ausgleich geschaffen werden.
- Bestimmte Sparpotential wirken sich erfolgreich auf die Beitragsbemessung aus. Während der neue Basistarif sehr viele Zuzahlungen verlangt, sind schnell monatlich 100,-- Euro gespart. Der mittelwertige Tarif wird aufgrund seiner Häufigkeit auch Standardschutz genannt, der Komfortschutz ist bei den absoluten Großverdienern selbstverständlich.
- Interessant ist das Modell der Beitragsrückerstattung, das sich auf bis zu drei Umstände stützen lässt. Zum Einen die Zurückzahlung von Beiträgen, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Oder als pauschal wirtschaftliches Versicherungsangebot, das vom Jahresaufkommen der Gesellschaft abhängig ist. Und ganz aktuell der Leistungsfreiheitsrabatt, der sich prozentual staffeln lässt und bei einer Nichtbeanspruchung der PKV diese finanziell rentabel umwandelt (Beitragsminimierung).
- Bezuschussungen der PKV seitens des Arbeitgebers sind in den meisten Unternehmen üblich und für diese zudem steuerlich vorteilhaft, manchmal sogar zwingend notwendig.
PKV Kosten und Beiträge sparen
Gerade junge Menschen, die noch am Anfang ihres Lebens stehen, benötigen viel Geld, um bestimmte Investitionen tätigen zu können. Wer hierbei nach Möglichkeiten sucht, bei der eigenen Krankenversicherung etwas einzusparen, sieht sich verschiedenen Alternativen gegenüber.
Mit höherer Selbstbeteiligung bei der PKV sparen
Eine Möglichkeit ist ein Tarif, der eine höhere Selbstbeteiligung beinhaltet. Solche Tarife werden von allen privaten Versicherern angeboten und sie können sich in doppelter Hinsicht lohnen. Der vordergründige sehr klare Vorteil liegt darin, dass der monatliche Beitrag für die PKV durch die Selbstbeteiligung relativ gering ist. Den zweiten Vorteil bemerkt man oft erst am Ende des Abrechnungszeitraums, wenn man auf eine Rückerstattung der Beiträge hoffen kann. Diese fällt durch die Selbstbeteiligung in der Regel natürlich auch höher aus, weil kleinere Behandlungen nicht mehr auf dem Beitragskonto erscheinen, sondern aus eigener Tasche bezahlt werden.
Leistungen reduzieren und Beiträge für die Private Krankenversicherung sparen
Eine weitere Möglichkeit, bei den Beiträgen der eigenen privaten Krankenversicherung zu sparen, kann in einer Reduzierung der anfangs abgeschlossenen Leistungen liegen. So kann man beispielweise auf die Chefarztbehandlung verzichten oder auch auf das Einzelzimmer im Krankenhaus, was schon zu einer merklichen Reduzierung der Beiträge führt. Auch ein Wechsel zu einem insgesamt günstigeren Anbieter kann mitunter recht lohnend sein, wobei man hier vorher einen Krankenversicherungsvergleich durchführen sollte, um auch wirklich das Maximum an Sparpotenzial herauszuholen.
Kosten sparen bei der PKV durch Standardtarif
Mit der Gesundheitsreform hat der Gesetzgeber die Versicherungsunternehmen verpflichtet, einen sogenannten Standardtarif einzuführen, der sich leistungstechnisch und auch von den Beiträgen her an der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert. Der Beitrag hierfür richtet sich nach dem Willen des Gesetzgebers immer nach dem höchsten prozentualen Satz der GKV und soll auch älteren Versicherten die Möglichkeit geben, eine Krankenversicherung mit einem relativ erschwinglichen Beitrag zu besitzen. Um in diesen Standardtarif wechseln zu können, muss man als Versicherter eine lückenlose Versicherungszeit von 10 Jahren nachweisen können.
