Private Krankenversicherung Vergleich - PKV Vergleich

Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen müssen sich seit Jahren damit abfinden, dass Leistungen gekürzt und Beiträge angehoben werden. Im Zuge der Gesundheitsreform wird sich diese Situation noch verschärfen.

Um bestens versorgt zu sein, bleibt nur der Weg über Krankenzusatzversicherungen. Mit ihnen lässt sich der Status erreichen, den eine private Krankenversicherung bietet. Sie stellt ihren Mitgliedern frei, welche Optionen sie in den Bereichen Vorsorge und Behandlung wählen. Das ergibt unter dem Strich ein individuell geschnürtes Leistungspaket der PKV.

Leistungen der PKV

Wer nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegt – etwa weil das Einkommen für drei aufeinenader folgende Jahre über der Jahresarbeitsentgeltsgrenze (für 2010: 49.950 €) liegt, man Beamter, selbständig oder freiberuflich tätig ist – hat mit einer privaten Krankenversicherung mehr Freiheiten, zahlt aufgrund der besseren medizinischen Versorgung allerdings auch ein wenig mehr als gesetzlich Versicherte.

Die Grundversorgung ist bei den PKV immer gegeben. Darauf aufbauend können weitere Bausteine gewählt werden, die man persönlich für wichtig erachtet. Das gilt für die Kostenübernahme beim Zahnersatz, die Unterbringung im Krankenhaus (z.B. Ein- oder Zwei-Bett Zimmer sowie Chefarzt-Behandlung), Seh- und Hörhilfen sowie alternative Behandlungsmethoden.

Je nach Versicherung sind viele dieser Leistungen bereits im Grundtarif enthalten. Darauf sollte man bei einem PKV Vergleich achten. Denn jede Wunschleistung muss auch bezahlt werden. Da ist es nur von Vorteil, wenn bei der privaten Krankenversicherung vieles auch ohne gesonderte Berechnung zum Standard gehört.

Beiträge zur Privaten Krankenversicherung

Weitere Kriterien bei der Beitragsermittlung, die im PKV Vergleich berücksichtigt werden, sind das Eintrittsalter, ab dem der Schutz durch die private Krankenversicherung gilt, das Geschlecht und eventuell vorhandene gesundheitliche Risiken wie Übergewicht, Rauchen oder ein zu hoher Blutdruck.

Gemeinsam mit den gewünschten Zusatzbausteinen wird aus diesen Faktoren der Beitrag für die private Krankenversicherung ermittelt. Da die Unternehmen, anders als die gesetzlichen Krankenkassen, freie Hand bei der Beitragsgestaltung haben, ergeben sich deutliche Unterschiede. Sie lassen sich nur über einen PKV Vergleich ermitteln, der genau aufzeigt, welcher Anbieter das benötigte Leistungsprofil am günstigsten ermöglicht.

Die Auswertung zu den Beiträgen der privaten Krankenversicherung erfolgt binnen weniger Sekunden und ist absolut kostenlos und unverbindlich. Der PKV Vergleich hilft somit dabei, den optimalen Tarif zu finden. Die Gesundheit ist zwar das höchste Gut. Das heißt allerdings nicht, dass man für die private Krankenversicherung unnötig viel zahlen muss, um rundum abgesichert zu sein.

Private Krankenversicherung für Studenten und Beamte

Das gilt insbesondere für Studenten, die sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und in eine private Krankenversicherung wechseln können. Die PKV Student zeichnet sich vor allem durch die größere Flexibilität aus.

Diese Vorteile können auch Beamte für sich nutzen. Da sie beihilfeberechtigt sind und die Kosten für die medizinische Versorgung zum Teil von Bund oder Land erstattet werden, können sie mit der PKV für Beamte das volle Leistungsspektrum in Anspruch nehmen.

Gesetzliche Grundlagen der PKV

Für Leistungen und Vorschriften in der GKV hat die Bundesregierung im Lauf der Jahre ein umfassendes Regelwerk geschaffen, welches sich mit allen Aspekten der Krankenversicherung beschäftigt. Für die Private Krankenversicherung fehlt ein entsprechendes Regelwerk. Statt dessen finden im Rahmen der PKV unterschiedlichste Gesetzesbücher und Vorschriften Anwendung, die vom Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) über das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) bis zum Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie den Allgemeinen Versicherungsvertragsbedingungen reichen. Aus dieser Vielfalt erklärt sich natürlich auch die Breite unterschiedlicher Tarife in der Privaten Krankenversicherung.

Jahresarbeitsenbtgeltgrenze - SGB V als Grundlage

Das 5. Sozialgesetzbuch (SGB V) gewinnt aber auch in der PKV an Bedeutung, definiert es doch die Versicherungspflicht bzw. Versicherungsfreiheit in Bezug auf die gesetzliche Krankenversicherung. Demnach ist die Mitgliedschaft in einer Privaten Krankenversicherung möglich, sofern das Einkommen bei Beschäftigten über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von aktuell  49.950 € für das Jahr 2010 (eingeschlossen Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Überstunden und Sondervergütungen) liegt.

Zudem wurde mit der Gesundheitsreform die Klausel eingefügt, dass Beschäftigte über einen Zeitraum von drei Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreiten müssen. Die Regelungen hierzu finden sich im § 6 SGB V.

Freiberufler und Selbständige werden dagegen von der im SGB V definierten Versicherungspflicht nicht erfasst. Neben BGB und SGB V (legt unter anderem auch den Rahmen bezüglich des Arbeitgeberanteils in der Krankenversicherung fest und hat deshalb auch Folgen für die PKV) wirkt sich seit einigen Jahren auch das GKV-WSG (Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung) auf die PKV in Form des Basistarifes und der eben angesprochenen erschwerten Wechselbedingungen aus.

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