Abgeltungssteuer ab 2009 auf Kapitalerträge

Im Jahre 2009 wird in Deutschland die Abgeltungssteuer eingeführt und damit eine systematische Veränderung der Besteuerung von Kapitalerträgen vorgenommen. Bis Ende 2008 werden Kapitalerträge nämlich mit der Kapitalertragssteuer besteuert, die nachträglich auf die Einkommensteuer angerechnet wird. Die Kapitalertragssteuer ist dabei sofort bei Generierung der Zinseinnahmen zu zahlen und wird direkt durch den Finanzanbieter an das Finanzamt weitergeleitet. Da dies einer Abschlagszahlung auf die Einkommensteuer gleich kommt, wird diese Zahlungspflicht auch oft Zinsabschlagsteuer genannt.

Durch die Einführung der Abgeltungssteuer wird die Besteuerung von Kapitalerträgen dahin gehend verändert, dass die Steuerschuld mit der direkten Zahlung abgegolten ist und keine Veranlagung mehr zu Einkommensteuer vorgenommen wird. Das Ganze läuft also praktisch so ab, dass der jeweilige Anbieter eines Sparproduktes die Abgeltungssteuer in Höhe von 25% plus Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sofort an den Fiskus überweist und der Steuerpflichtige von da an nichts mehr mit den Steuern für Kapitalerträge zu tun hat.

Dies soll insgesamt zu einer Vereinfachung des Steuerrechts und damit auch zu einem Abbau von Bürokratie führen, denn durch die Abschaffung der Veranlagung von Kapitalerträgen zur Einkommensteuer wird der zeitliche Aufwand sowohl für den Steuerpflichtigen, als auch für die Finanzbehörden minimiert. Offensichtlichen Gerechtigkeitslücken für Steuerpflichtige, die aufgrund ihres niedrigen persönlichen Einkommensteuersatzes durch die Abgeltungssteuer mehr Steuern zahlen müssten, wurde durch die Option einer Veranlagung auf Antrag entgegengewirkt, so dass man sich zu viel gezahlte Abgeltungssteuer in Grenzfällen zurückholen kann.

Eine weitere Vereinfachung des Steuerrechtes geht von der Planung aus, die meisten Arten von Kapitalerträgen künftig gleich zu behandeln. So werden also Zinsen ebenso wie Dividenden und auch Veräußerungsgewinne zukünftig mit dem gleichen Steuersatz bedacht und es gibt wesentlich weniger Ausnahmen als vorher. Man kann insgesamt also tatsächlich von einer Vereinfachung sprechen, obwohl unter Steuerexperten nicht ganz klar ist, ob sich die volle Besteuerung von Veräußerungsgewinnen nicht negativ in Richtung Kapitalflucht auswirken wird.

Themenübersicht Abgeltungssteuer

Dieser Ratgeber zur neuen Steuerreform soll Ihnen helfen, die Abgeltungssteuer besser zu verstehen, um nicht bei Eintritt der Änderungen Überrasschungen bei der Abgeltungssteuer zu erleben.

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