BAföG Förderungsarten - die Unterschide
Die Förderungsarten haben ihre gesetzliche Detailregelung in § 17 BAföG erfahren. Je nach Förderungsanlass kann die Erbringung von BAföG als Zuschuss mit Staatsdarlehen, als Vollzuschuss oder aber als verzinsliches Bankdarlehen infrage kommen. § 17 Abs. 1 BAföG geht dabei grundsätzlich von dem Regelfall des als Zuschuss in Kombination mit einem Staatsdarlehensanteil aus.
Die Förderung des Bafög unterscheidet folgende Förderungsarten:
- Vollzuschuss (immer bei Schüler BAFöG)
- 50% Zuschuss und 50% unverzinsliches Staatsdarlehen (i. d. R. bei Studenten)
- Verzinsliches Bankdarlehen (i. d. R. nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer)
Die Förderungsarten haben ihre gesetzliche Detailregelung in § 17 BAföG erfahren. Je nach Förderungsanlass kann die Erbringung von BAföG als Zuschuss mit Staatsdarlehen, als Vollzuschuss oder aber als verzinsliches Bankdarlehen infrage kommen. § 17 Abs. 1 BAföG geht dabei grundsätzlich von dem Regelfall des als Zuschuss in Kombination mit einem Staatsdarlehensanteil aus.
Bafög als Vollzuschuss
Der Vollzuschuss ist, wie der Name schon sagt, ein Zuschuss zu 100% des Staates, der nur beim Schüler-Bafög ausgezahlt wird. Dieser Betrag muss nicht zurückgezahlt werden und wird dem Antragsteller "geschenkt".
Bafög als Zuschuss und Darlehen
Der Normalfall der Bafög Auszahlung ist, dass 50% als Zuschuss und 50% als unverzinsliches Darlehen vom Staat gewährt werden. Dieser Fall trifft für Studierende an Hochschulen, Fachhochschulen und Akademien zu. Auch in den Fällen eines im Rahmen der Ausbildung (Pflicht!) vorgesehenen Praktikums.
Für den Anteil des Darlehens wird kein separater Darlehensvertrag abgeschlossen, jedoch sind die Beträge auf dem Bafög Bescheid in den zwei obigen Kategorien ausgewiesen.
Verzinsliches Bankdarlehen
Sofern ein zweites, förderungsfähiges (Aufbaustudium) Hochschulstudium in Angriff genommen wird, es sich um einen Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund handelt oder eine Studienabschlusshilfe gewährt werden soll, geschieht dies nur in der Form eines verzinslichen Bankdarlehens der KfW Förderbank, für den ein privatrechtlicher Darlehensvertrag abgeschlossen werden muss. Der Vorteil dieses Darlehens ist der niedrige Zins, der sich durch einen Bafög Anspruch realisieren lässt.
Unterschiede in der Rückzahlung
Wie die Namen schon sagen, handelt es sich um zwei verschiedene Darlehen. Zum einen das Staatsdarlehen und zum anderen das Bankdarlehen.
Für das Bankdarlehen mit der KfW Förderbank fallen Zinsen an. Das Staatsdarlehen ist hingegen zinsfrei zurück zu zahlen.
Im Gegensatz zum Staatsdarlehen gibt es beim Bankdarlehen keine Möglichkeit des Erlasses. Sollte man die Raten nicht aufbringen können, kann man beim Bankdarlehen eine (jeweils für ein Jahr) Stundung beantragen, wobei die Zinsen aber weiterlaufen. Eine weitere Möglichkeit wäre die Reduzierung der Raten, um die monatliche Belastung zu senken.
Ein weiterer Unterschied liegt in der Rückzahlungsphase. Bei dem Bankdarlehen beginnt diese Phase bereits sechs Monate nach der letzten Auszahlung der Förderung.
Der Zuschuss zum BAföG wird (regulär) innerhalb von 20 Jahren abgetragen, wobei hingegen für die (reguläre) Rückzahlung des Bank- bzw. Staatsdarlehens ein Zeitraum von 22 Jahren vorgesehen ist.
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