BAföG - Förderung von Schülern und Studenten
Das BAföG – eigentlich die Abkürzung für das Bundesausbildungsförderungsgesetz – bezeichnet in der Regel die staatliche Förderung für Schüler und Studenten. Informationen zu diesem umfangreichen Thema, beispielsweise zum Anspruch auf die Förderung oder zu den Förderungsarten – finden Sie auf den entsprechenden Unterseiten (im Menü links).
Ziel des BAföG ist es, auch Kindern aus einkommensschwächeren Familien eine optimale Ausbildung bzw. ein Studium zu ermöglichen, also die Chancengleichheit zu erhöhen. So soll der Bildungsstandard auch insgesamt verbessert werden. Aus dem genannten Grund steht das BAföG allerdings nur Personen zu, deren Eltern ein Einkommen unterhalb der gesetzlichen Freibeträge beziehen und somit nicht für das Studium ihrer Kinder aufkommen können.
Wie bereits angedeutet, wird das BAföG nicht für jeden Schüler bzw. Studenten gezahlt, da hierzu zahlreiche Bedingungen erfüllt werden müssen. Grundsätzlich wird nur die erste Ausbildung gefördert. Konkret werden neben dem Studium an Universitäten auch der Besuch von Fachhochschulen, Akademien, Abendschulen und Kollegs gefördert. Im Einzelfall ist außerdem eine Unterstützung bei Besuch einer allgemeinbildenden Schule möglich.
Übrigens ist nicht der komplette Förderbetrag ein „Geschenk“ des Staates, vielmehr müssen 50 % der Summe fünf Jahre nach Beendigung der Förderungshöchstdauer, meist der Regellaufzeit, monatlich mit mindestens 105 Euro zurückgezahlt werden, da diese als zinsloses Darlehen gewährt werden. Bei Kindererziehung und einer daher eingeschränkten Erwerbsfähigkeit, bei besonders guten Leistungen sowie bei einem schnellen Studium ist allerdings ein Teilerlass möglich. Sofern möglich lohnt es sich außerdem, die entsprechenden Rückzahlungen nicht monatlich, sondern in einem Betrag durchzuführen, da dies mit kräftigen Rabatten belohnt wird.
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