Ein hohes Erbe führt nicht automatisch dazu, dass kein Kindergeldanspruch mehr vorhanden ist. Das entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH).
Im konkreten Fall hatte ein Vater geklagt, der für seine Kinder, die sich in einer Ausbildung befanden, Kindergeld beantragt hatte und dessen Antrag von der Familienkasse wegen zu hohem Vermögen der Kinder abgelehnt wurde. Das Vermögen, unter anderem Eigentumswohnungen, Bausparverträge und Wertpapiere, haben die Kinder nach dem Tod der Mutter von dieser geerbt.
Diese Ablehnung war rechtswidrig, so das Urteil des BFH. Weder Unterhalt der Eltern noch freiwillige Vermögensübertragungen zu Lebzeiten sind für das Kindergeld schädlich, so die Bundesrichter. Das gleiche gelte auch für Erbschaften. Zu berücksichtigen seien ausschließlich “Zuflüsse von außen, sofern sie zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung geeignet oder bestimmt sind.”
Az. III R 22/10
