Sofern Studenten vor Ende der Mindeststudienzeit das Studium erfolgreich beenden, soll ihnen ein Teilerlass der BaföG-Schulden gewährt werden. Das ist der Kern eines entsprechenden Gesetzesentwurfs, der derzeit im Bundestag beraten wird.
Hintergrund für den Vorstoß ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Juni dieses Jahres. Darin wurde es von den Bundesrichtern für verfassungswidrig erklärt, dass nach geltender Regelung eine Gruppe von Studierenden allein deshalb nicht vom Teilerlass profitieren kann, weil sie damit die vorgeschriebene Mindeststudienzeit für ihren Studiengang unterschreiten würde. Bei einem Abschluss vier Monate vor Ablauf der Förderungshöchstdauer bekommen die Studenten einen großen Teilerlass, bei einem Abschluss zwei Monate früher einen kleinen Teilerlass. Das Gericht hat dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2011 eingeräumt, um die Darlehensteilerlasse bei frühzeitigem Studienabschluss neu zu regeln.
Im nun vorliegenden Entwurf wird die Prüfungszeit auf die Mindeststudienzeit angerechnet, womit nach Ansicht der Regeierungskoalition das Problem gelöst wird. Diese Regelung soll aber nur dann gelten, wenn die gesamte Dauer der Mindestausbildungszeit nicht ausdrücklich festgelegt ist.
Die geplante Änderung gilt nur bis Ende 2012, da nach dem 31.12.12 der Teilerlass abgeschafft wird.

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