Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Stuttgart reichen 99,99998 Prozent für den Nachweis einer Vaterschaft aus. Damit scheiterte ein Mann mit seiner Unterhaltsverweigerung unter Verweis darauf, dass er nicht der Vater eines Kindes sei.
Zur Begründung seiner Klage gab der Mann an, dass es ihm in seiner 12jährigen Ehe nicht gelungen sei, ein Kind zu zeugen. Mit der Mutter des Kindes dagegen, mit der er nur ein einziges Mal intimen Verkehr hatte, soll es auf Anhieb geklappt haben, was ihm nicht plausibel war. Er forderte daher ein Gutachten zu einem anderen Mann, mit dem die Mutter in dem betreffenden Zeitraum mehrmals intim gewesen war.
Die Forderung nach einem Gutachten wurde von den Richtern abgelehnt, da der Vaterschaftstest eine hohe Wahrscheinlichkeit mit 99,99998 Prozent ergeben habe. Somit müsse der Mann rund 5.0000 Euro Unterhalt nachzahlen und für den Unterhalt in Zukunft sorgen.
Der Mann kann gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegen.
Az: 17 UR 53/11
