Studenten konnten aufatmen, als der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 17.08.2011 beschloss, dass Kosten für das Erststudium voll als Werbungskosten in der Steuererklärung angesetzt werden können. Die bisherige Regelung sah nur vor, die Kosten eines Erststudiums als Sonderausgaben geltend zu machen, die auf 4.000 Euro begrenzt sind. Nun plant Bundesfinanzminister, Wolfgang Schäuble (CDU), die Werbungskosten für Studenten zu beschränken.
Nach dem Urteil des BFH könnten Studenten die Kosten des Erststudiums als Werbungskosten geltend machen, hier würden alle anfallen Ausbildungskosten und Studiengebühren mit einfließen. Der Vorteil liegt darin, dass es bei den Werbungskosten keine Begrenzung in der Höhe gibt und Studenten so vier Jahre lang rückwirkend die Werbungskosten vortragen – und anschließend mit dem Einkommen beim Berufseinstieg verrechnen können.
An das Urteil des BFH will sich das Bundesfinanzministerium auch halten, jedoch nur eingeschränkt. Wie der “Spiegel” allerdings berichtet, gibt es einen Vermerk seitens des Ministeriums, in dem es heißt:” Der abziehbare Betrag wird aber sowohl der Höhe nach als auch der Berücksichtigungsdauer nach gedeckelt.” Ohne diese Deckelung rechnet das Finanzministerium mit Steuerausfällen von 1,5 Milliarden Euro.
Auch gab es bereits erste Vorschläge, wie die Deckelung aussehen könnte. So besteht die Möglichkeit, die Werbungskosten nur auf den Zeitraum auszudehnen, der sich in der Regelstudienzeit betrifft. Studenten die länger für ihr Studium brauchen, gehen dann in den übersteigenden Semestern leer aus.
Staatsverschuldung uns Studentenansturm
Ein wichtiger Grund für die Begrenzung der Werbungskosten ist der Staatshaushalt. Schäuble muss seine Einnahmen und Ausgabenrechnung gut im Auge behalten, angesichts einer Staatsverschuldung von gut zwei Billionen Euro. Die Steuererleichterung für Studenten kommt daher nicht so ganz gelegen, zumal die Hochschulen gegenwärtig einen Ansturm an neuen Studenten verzeichnen können
