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Im Freiwilligendienst soll weiter Kindergeld Anspruch bestehen

Mit Wegfall der Wehrpflicht gab es schlagartig keine Zivildienstleistende mehr, wodurch es zu großen personellen Engpässen insbesondere in der Kranken- und Altenpflege kam. Ersatz für die Zivi soll der Bundes- und Jugendfreiwilligendienst (Bufdis) schaffen, der neu geschaffen wurde. Der große Ansturm auf diesen Dienst blieb aber eher – um es ganz vorsichtig auszudrücken – sehr verhalten. Ein Grund dafür ist, dass bislang Jugendlichen unter 25 Jahre kein Kindergeld für die Zeit des Freiwilligendienstes gezahlt wird.

Das soll sich nun ändern, entsprechende Gesetzesänderungen sind geplant und das Familienministerium sichert an dieser Stelle die Unterstützung zu.

Nicht auf schnelle Bearbeitung des Kindergeldantrages bestehen

Daher wurden die Kindergeldkassen angehalten, Anträge für Kinder, die den Dienst wahrnehmen, bis zur Gesetzesänderung nicht zu bearbeiten und den Anspruch erst danach festzustellen und das Kindergeld auszuzahlen. Dies wiederum verärgerte in den vergangenen Wochen einige Eltern, die auch eine schnelle Bearbeitung drängten. Aber

Vorsicht: das ist grundfalsch. Besteht ein Antragsteller darauf, dass der Antrag vor der Gesetzesänderung bearbeitet wird, bekommt er einen Ablehnungsbescheid, da ja derzeit bei dem Freiwilligendienst kein Anspruch auf das Kindergeld besteht. Wird dann die Gesetzesänderung beschlossen, kann der betroffene Antragsteller jedoch nicht verlangen, dass der Ablehnungsbescheid wieder aufgehoben wird: eine solche Aufhebung ist nicht vorgesehen. Somit wird in einem solchen Fall auf Geld unnötig verzichtet.

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