Auszubildende, die ein freiwilliges Praktikum im Ausland absolvieren, können einen Anspruch auf BAföG haben. Dies entschied jetzt das Verwaltungsgericht Münster.
Geklagt hatte eine angehende Erzieherin, die für ein einjähriges Praktikum in den Niederlanden, BAföG beantragte. Der Antrag wurde vom BAföG-Amt abgelehnt, da ein Auslandspraktikum im Lehrplan nicht vorgeschrieben ist.
Nach Ansicht des Gerichtes sei diese Entscheidung jedoch „eine ungerechtfertigte Einschränkung des Rechts auf Freizügigkeit nach dem EU-Vertrag“ und verstoße somit gegen Europarecht.
Az. 6 K 919/08
