Ab heute beginnt der Zensus 2011, die Volkszählung in der Bundesrepublik Deutschland. Die letzte Volkszählung fand vor 24 Jahren im Jahre 1987 statt, als die Republik noch geteilt war. 80.000 freiwillige Helfer werden rund 10 Prozent der Bundesbürger (private Haushalte) befragen. Die Aktion kostet gut 710 Millionen Euro, und soll entscheidende Ergebnisse für die Zukunft in der Politik, Wohnungsbau und Verwaltung geben. So soll die ganze staatliche Planung optimiert werden.
Wer wird befragt?
Insgesamt werden nur 7,9 Millionen Bundesbürger befragt, die stichprobenartig per Computer ermittelt werden. Betreffende Haushalte werden vor der Befragung, die zwischen dem 09. Mai und 02. August 2011 stattfindet, rechtzeitig angeschrieben. Diese Anzahl der befragten Haushalte solle ausreichen, um einer repräsentative Umfrage zu erhalten. Restliche Daten werden aus den verschiedenen Ämtern (Meldeämter und Bundesagentur für Arbeit) und Statistiken abgeglichen und zusammengetragen, was wohl den größten Teil der statistischen Erhebung ausmacht.
Darüber hinaus müssen die rund 17,5 Millionen Immobilienbesitzer Auskünfte erteilen. Diese werden zur Größe der Wohnung oder des Hauses, Anzahl der darin lebenden Personen sowie Ausstattungsmerkmalen befragt. Diese Fragebögen werden per Post an die Eigentümer herausgeschickt und können schriftlich beantwortet und zurückgesandt werden.
Da es sich um zwei verschiedene Befragungen handelt, kann es durchaus passieren, dass die Immobilienbesitzer zweimal befragt werden, da die Befragungen nicht direkt miteinander in Verbindung stehen.
Welche Fragen werden gestellt?
Stichtag ist der heutige 09. Mai. Sämtliche Angaben müssen also zum heutigen Stichtag für den Zensus 2011 beantwortet werden. Die Zensus Mitarbeiter interessieren sich vor allem für die persönlichen Dinge der Bundesbürger. So werden sie Fragen zur Staatsangehörigkeit und Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, Familienstand etc. stellen. Auch Fragen zur Bildung (Schulabschluss) und beruflicher Tätigkeit (Branche/ Wirtschaftszweig) werden gestellt.
Das Frageformular sieht auch Angaben zur Religion und Migrationshintergrund vor, welche jedoch nur freiwillig beantwortet werden können.
Fragen zur Gesundheitszustand, dem persönlichen Einkommen oder Vermögen werden nicht gestellt.
Interessierte können sich das Musterformular zur Befragung ansehen, welches hier kostenlos als PDF zur Verfügung steht: Zensus 2011 (PDF Download, 968 Kb)
Wie erkenne ich Zensus Mitarbeiter?
Um Betrügern vorzubeugen, müssen sich die Zensus Mitarbeiter (Erhebungsbeauftragte) mit einem speziellen Ausweis ausweisen. Dieser Ausweis ist nur in Verbindung mit einem Personalausweis, Reisepass oder Führerschein gültig.
Ein Beispiel für einen Ausweis eines Erhebungsbeauftragten finden Sie hier: Zensus Ausweis Muster
Darüber hinaus müssen die Erhebungsbeauftragten nicht in die Wohnung gelassen werden. Der Bürger kann die Fragen auch alleine und in Ruhe zu Hause beantworten und anschließend per Post zurückschicken. Sollte die Befragung mit dem Erhebungsbeauftragten stattfinden, so soll diese lt. Vorgaben nicht länger als 15 Minuten dauern.
Wenn ich nicht antworten will?
Weigert sich der Bürger an der Befragung teilzunehmen, die für die Auserwählten Pflicht ist, so droht ein Bußgeld von 250 Euro aufwärts.
Wann liegen die ersten Ergebnisse vor?
Die Befragung beginnt heute am 09. Mai und endet am 02. August. Erste Ergebnisse und Auswertungen werden voraussichtlich im Herbst des nächsten Jahres vorliegen.

13.05.2011 – Seit dieser Woche sind die Volkszähler los. Rund 80.000 Interviewer besuchen repräsentativ ausgewählte Haushalte und Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften oder Wohnheimen. Zusätzlich wurden Fragebögen an die mehr als 17.000 Haus- und Wohnungsbesitzer verschickt.
Dabei sind die sicht- und spürbaren Direktbefragungen nur die Spitze des Eisbergs. Der eigentliche Zensus spielt sich hinter den Kulissen ab. Registergestützte Volkszählung nennt sich das Konzept, bei dem bereits vorhandene Daten aus verschiedenen Registern und Datenbanken erstmalig zu einer Megadatenbank zusammengezogen werden. Kritiker sehen hierin einen eklatanten Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Mehr dazu im Jacob Jung Blog: http://bit.ly/keRRou
Ein Bußgeld bei Nichtbeantwortung der Fragen ist nicht durchsetzbar, da im Zensus2011-Gesetz kein Bußgeld-Tatbestand geregelt ist. Ich verweise beispielhaft auf den Beschluß des OLG Oldenburg vom 9. Juli 2010 zum Az: 2 SsRs 220/09, weil hier gut verständlich dargestellt wurde, unter welchen Voraussetzungen ein Bußgeld / eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.
So hat das OLG festgestellt:
“….Dem Betroffenen kann kein Verstoß gegen §§ 2 Abs. 3 a S. 1, 2, 49 Abs. 1 Ziff. 2 StVO zur Last gelegt werden….”
Man beachte den Aufbau der §§-Kette:
- § 2 der StVO regelt, dass die Reifen den Witterungsverhältnissen angepaßt sein müssen.
- § 49 StVO erklärt, welche Verletzung (hier des § 2 ) ordnungswidrig ist.
Und selbst dann ist im vorliegenden Fall wegen unklarer Regelung dieselbe nichtig.
Im Zensus2011-G gibt es aber keine einzige Textstelle, welche so wie in der StVO der § 49 feststellt, welche Verletzung/Nichtbeachtung eine Ordnungswidrigkeit feststellt. Ergo fehlt es an einem Gesetz, welches die Nichtauskunft zur Ordnungswidrigkeit macht.
Aber: Nach § 111 OWiG muß man den “zuständigen Stellen” Auskunft erteilen über den Namen, Tag u. Ort der Geburt, Fam-Stand, Beruf, Adresse, Staatsangehörigkeit. Mehr nicht.