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Ehebedingte Nachteile berechtigen zum Unterhalt

Gibt ein Ehegatte während der Ehe seinen Arbeitsplatz auf, kann es nach der Scheidung zu Unterhaltsansprüchen gegenüber dem anderen Ehegatten kommen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe hervor.

Geklagt hatte ein Mann, der mit seiner nunmehr Ex-Partnerin mehrere Jahre in nichtehelicher Partnerschaft lebte und sie dann heiratete. Die Ehe wurde 2006 geschieden. Während der Ehe wurde ein gemeinsames Kind geboren.

Während der Kläger die ganze Zeit in einem festen Arbeitsverhältnis stand, gab die Frau einige Jahre nach der Geburt des Kindes ihre Festanstellung auf und widmete sich der Kindererziehung. In dieser Zeit war sie zeitweise selbstständig und angestellt als Verkäuferin tätig.

Durch das zuständige Familiengericht wurde der Mann zu einer unbefristeten Unterhaltsverpflichtung von 600 € im Monat verurteilt. Das Gericht hat den Unterhalt anhand der tatsächlich erzielten Einkünfte errechnet und ihn der Antragsgegnerin unbefristet zugesprochen, weil ihr derzeit erzieltes Einkommen in diesem Umfang unter dem liegt, das sie (wahrscheinlich) heutzutage erzielen würde, wenn sie ihre Arbeitsstelle damals nicht aufgegeben hätte.

Dagegen legte der Mann Berufung ein und scheiterte damit letztinstanzlich. Erwerbsnachteile, die durch eine während der Ehe praktizierte Rollenverteilung entstanden sind, sind laut Urteil des BGH als ehebedingte Nachteile anzusehen. Dabei komme es nicht darauf an, ob die Rollenverteilung (hier also die Aufgabe des Jobs durch die Frau) gleich mit Geburt des Kindes oder erst später vorgenommen wird. Auch sei es unerheblich, ob der jeweilige Partner mit der Arbeitsplatzaufgabe einverstanden sei oder nicht. Mit der Einstufung als „ehebedingter Nachteil“ entstehen dann entsprechende Unterhaltsansprüche.

Az: XII ZR 108/09

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5 Kommentare zu "Ehebedingte Nachteile berechtigen zum Unterhalt"

  1. Horst

    Ein weiterer Beleg dafür, dass Männer AUF KEINEN FALL Kinder zeugen sollten.

    • Jörg

      Richtig, seine Kinder soll der Staat sich gefälligst aus den Rippen seines Familienrechts schnitzen! Von mir gibt’s jedenfalls keine, da kommt man ja nie wieder auf einen grünen Zweig. Werde meiner Freundin diesen Artikel zeigen, wenn sie mal wieder mit Kinderwunsch ankommt. Nix da, ohne mich!

      “Auch sei es unerheblich, ob der jeweilige Partner mit der Arbeitsplatzaufgabe einverstanden sei oder nicht. ”

      Mit anderen Worten: Hat frau während der Ehe plötzlich keinen Bock mehr zu arbeiten, darf man(n) später zahlen. Lächerlich. So darf Mann dann einmal mehr die plötzlichen Selbstverwirklichungsträume seiner Ex aus seiner Tasche finanzieren. Das Kind hat sie wahrscheinlich auch gleich an sich gerissen.

  2. Michi

    Also, endlich mal ein Urteil mit dem “Frau” leben kann!!!
    Hab unsere gemeinsamen 3 Kinder groß gezogen ( Während er Ausbildung machte und auf der Karriereleiter nach oben stieg) und nun soll ich ohne Unterhalt zu bekommen 40 Stunden arbeiten gehen und ihm auch noch alles überlassen.Da er im Haus mit neuer Freundin und unserer gemeinsamer noch nicht volljähriger Tochter lebt. Er zahlt nix und ich darf Unterhalt zahlen und mir bleibt nur der Selbsterhalt.
    na Supiiiiii Also wenn dies kein ehebedingter Nachteil ist!!! Also Väter…es gibt auch Mütter die um Gerechtigkeit kämpfen….

    • Klaus Reimitz

      so ein Käse. Ist es nicht regelmäßig eine gemeinsame Entscheidung Kinder in die Welt zu setzen? Warum muss dann der Mann das Risiko von beruflichen Nachteilen der Frau voll übernehmen und diese ausgleichen? Eine Teilung scheint mir angemessener.
      Auch bei der Berechnung der Nachteile sollten nicht kurze Jobs relevant sein, sondern Einkommen auf Basis der Ausbildung oder jedenfalls langfristig angelegter Tätigkeit.
      Wie kann ein Gericht die berufliche Karriere fiktiv festlegen? Von 1000 Sekretärinnen werden vielleicht 10 im Lauf ihrer Karriere zu Chefsekretärinnen. Alle beanspruchen diesen Karriereweg jedoch, wenn es um Ausgleich von ehebedingten Nachteilen geht. Und die Gerichte machen diesen Unsinn mit…

  3. Monika

    Als verheiratete Frau kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Welche Ehefrau gibt denn gegen den Willen des Ehemannes ihren Job auf? Was ist das überhaupt für eine Ehe, wenn eine(r) macht, was er (sie) will?
    Wenn beide Kinder haben wollen, dann sollen sie sich gefälligst vorher einigen, ob überhaupt einer von beiden den Job ganz oder teilweise aufgibt. Wenn die Frau das ganz selbstverständlich und ohne, dass der Mann dahinter steht, macht, muss sie sich allerdings auch fragen lassen, ob sie das aus einer reinen Notwendigkeit heraus gemacht hat, weil es tatsächlich keine andere Betreuungsmöglichkeit gab oder vielleicht, weil sie es schlicht selbst wollte und eben Spaß am Nur-Mutter-Sein hatte. Frauen, die das tun, sollten freiwillig verzichten wollen – sie legen die Arbeit nieder, vermindern damit das Familieneinkommen, um die lang ersehnte Mutterrolle genießen zu können. Sie sollten wenigstens so ehrlich sein, dass sie zugeben können, dass es meist nicht notwendig sondern ihr ureigenster Wunsch ist, sich mit dem Kind ganztägig zu beschäftigen. Wenn sie das selbst wollte (aber nicht musste) und dann gegen den Willen des Mannes handelte, dann finde ich es unbillig, wenn sie das als ehebedingten Nachteil deklariert. Auch für ihn ist das nämlich ein ehebedingter Nachteil. Beide und die Kinder stünden nämlich vielleicht sogar besser da, wenn beide Geld verdienten.
    Ebenso, wenn unverheiratete Mütter einfach gegen die Interessen des Mannes drei Jahre aussteigen und sich aushalten lassen von ihm, am besten noch mit dem Spruch: “Das steht mir zu”. Sie sollen dann nach dem Willen des Gesetzgebers am besten genausoviel Geld in der Tasche haben, wie vor der Geburt des Kindes, also keinerlei finanziellen Nachteile akzeptieren müssen. Der Vater des Kindes kann ja mit hohen Einbußen leben. Wie es ihm geht, ist ja egal, wenn das Kind bei der Mutter lebt.

    Mütter sind nicht zwangsläufig die, die die Kinder betreuen müssen und hilflose Muttertiere sind sie auch nicht. Auch in einer Krippe oder bei einer Tagesmutter ist der Nachwuchs stundenweise bestens aufgehoben. Frauen mit gutem Ausbildungsstand wollen häufig sogar arbeiten, warum nicht alle?
    Und mal ehrlich, wäre es so schlimm, wenn man als Frau auf eigenen Beinen stünde? Der Staat soll endlich in die Hufe kommen und genug Krippenplätze bieten und die Frauen sollen sich überlegen, was sie wollen: Wenn eine Kinder will, dann soll sie sich auch vorher überlegen, ob sie dafür den richtigen Partner hat, um ihre ureigensten Wünsche durchsetzen zu können. Gegen den Willen des anderen ist immer ein Vabanque, die Scheidung oder Trennung schon vorprogrammiert. Hinterher jammern, ist ja einfach – in Deutschland, mit mütterfreundlichen Gesetzen. Hinter einem Kind verstecken, ist immernoch eine lukrative Lösung für Frauen, denn “zum Wohle des Kindes” ist vieles erlaubt und geduldet und die Richter lassen sich auch in Deutschland vermutlich noch beeinflussen, wenn Mutti mit dem Kleinkind im Gerichtssaal schluchzt.

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