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Anspruch auf Schüler BAföG wegen Unzumutbarkeit eines Schulwechsels

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen ist ein Schulwechsel ein Jahr vor dem Abitur unzumutbar, weswegen durchaus ein Anspruch auf Schüler-BAföG bestehen kann.

Geklagt hatte ein Schüler, dessen entsprechender Antrag abgelehnt wurde. Begründet wurde die Ablehnung damit, dass es dem Schüler zuzumuten sei, bei seiner Mutter zu leben und keine Notwendigkeit für eine eigene Wohnung bestehe. Allerdings lebte der Kläger seit 13 Jahre bei einer Pflegefamilie und hätte, wäre es nach dem Amt gegangen, nicht nur die Schule, sondern auch den Wohnort wechseln müssen.

Das Gericht beanstandete im verfahren insbesondere, dass vor der Ablehnung des Antrages nicht überprüft wurde, ob es an dem Wohnort der Mutter überhaupt ein Gymnasium mit der gleichen Fächerkombination wie an der alten Schule gibt. Davon abgesehen ist jedoch ein Schulwechsel generell so kurz vor dem Abitur nicht zumutbar, da dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Ausbildung führen kann.

Az: 2 A 260/10

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