Ein Student aus Münster, der an einer psychischen Krankheit leidet und dem ärztlicherseits attestiert wurde, dass er nicht bei der Mutter leben kann, wurde Schüler BAföG verwehrt. Dagegen wehrte sich der Mann mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Münster.
Der Vater des Schülers ist verstorben, die Mutter wohnt in Mainz. Nach Ansicht des Amtes für Ausbildungsförderung in Münster wäre es für den Schüler zumutbar, dass er zurück zu seiner Mutter ziehe und ein Wirtschaftsgymnasium im benachbarten Wiesbaden besuche. Damit wurde dem Gesetz Genüge getan, da Härtefälle hier nicht vorgesehen sind.
Das Verwaltungsgericht wies die entsprechende Klage des Schülers ab – nicht ohne die Politik zu kritisieren. „An sich ist das ein Skandal“, brandmarkte der Richter das Versäumnis der Politik, für die Gerichte eine Rechtsordnung zur Handhabung von Härtefällen bei der Ausbildungsförderung zu erarbeiten. Im Extremfall könnte eine Tochter, die von dem eigenen Vater sexuell missbraucht wurde, gezwungen werden, bei dem Vater zu leben, da sie als Schülerin für den Lebensunterhalt kein BAföG erhalten würde.
Das Gericht konnte dem Schüler nur den Hinweis geben, sich an die zuständigen Bundestagsabgeordneten zu wenden. „Die Politiker sollten sich dafür einsetzen, dass das Thema endlich angegangen wird.“ so der Richter.
Der junge Mann verzichtete auf eine Berufung, weil ihm dazu die Kraft und auch das notwendige Geld für einen (dann zwingend vorgeschriebenen) Anwalt fehlen.

Tja, dem Richter sind da leider die Hände gebunden, er MUSS sich an geltendes Recht halten. Da muss auf Seiten der Legislative etwas geschehen.
Der mittellose Schüler (Student steht im Text) könnte Beratungs- und Prozesskostenhilfe erhalten. Am Geld sollte eine Klage gegen das Amt für Ausbildungsförderung also nicht scheitern.
Hallo !
Ich bin 18 Jahre alt und habe folgendes Problem.
Seit okt.2010 wohne ich bei meinen Großeltern .Meine eltern sind geschieden und ich habe zuvor bei meiner Mutter gewohnt. Mein Vater hat Unterhalt bezahlt.
Da meine Mutter sehr gekränkt war hat Sie für mich nichts bezahlt.
Meine Großeltern beziehen das Kindergeld.
Dadurch das ich bei keinem meiner eltern wohne müssen diese laut Jugendamt keinen Unterhalt zahlen, und tun dies auch nicht.
Schülerbafög bekomme ich aber nur wenn ich bei einem Elternteil wohne.
Mein Stiefvater hat nun ohne mein Wissen die Krankenkasse gekündigt. Ich kann meinen Großeltern doch nicht so zur Last fallen , das mie Opa einen 400 € Jab annehmen will.
Wer kann mir einen Tip geben wie ich an das Schülerbafög trotz der Schwierigkeiten komme.