Für ihn vollkommen überraschend hat ein Mann aus Waiblingen einen Strafbefehl erhalten, in dem ihm vorgeworfen wurde, einen Betrug vorgenommen zu haben.
Dem Mann, der selbstständig tätig ist, wurde vorgeworfen, über mehrere Monate lang Kindergeld für zwei seiner Kinder bezogen zu haben, ohne dies dem Jobcenter mitgeteilt zu haben. Gegen den Strafbefehl legte der Mann Widerspruch ein.
Vor Gericht betonte er nachdrücklich, dass er nie einen Antrag auf Kindergeld gestellt habe. Auch die Unterschrift auf dem Antrag, der dem Gericht vorlag, entspräche nicht seiner Schreibweise, zumal der aus Kroatien stammende Mann Analphabet wäre. Schließlich habe der Mann auch kein Konto, auf dem das Kindergeld hätte überwiesen werden können.
Das Gericht folgte der Argumentation des Klägers und stellte das Verfahren ein. Mitentscheidend war auch das Argument, warum sich das Jobcenter und die Familienkasse nicht im Vorfeld über den eigentlich obligatorischen Datenaustausch verständigt hatten und somit eine eventuell unberechtigte Auszahlung des Kindergeldes verhindert hat.
Offen blieb in der Verhandlung, wer nun das Kindergeld eigentlich bezogen hat.

„Offen blieb in der Verhandlung, wer nun das Kindergeld eigentlich bezogen hat.”
So verschwinden einige Gelder in irgendwelchen Taschen. Wäre doch interessant, wo das Geld für die Kinder verblieben ist.