Nach monatelangem Hin und Her konnte sich der Vermittlungsausschuss aus Bundestag und Bundesrat nun doch noch auf die 23. BAföG Novelle und die damit einhergehende BAföG Erhöhung einigen. Dem Gesetzesentwurf vom 04.05.2010 wurde im Juli dieses Jahres zunächst eine Absage erteilt, da sich Bund und Länder uneinig über die Finanzierung waren. Nun ist die BAföG Änderung beschlossene Sache und bekam heute vom Bundesrat grünes Licht.
Damit erhalten Schüler und Studenten nun rückwirkend zum 01. Oktober 2010 eine BAföG Erhöhung, gleichzeitig bringt die 23. BAföG Novelle auch weitere Änderungen mitsich.
Neuregelungen durch das 23. BAföG Änderungsgesetz
BAföG Erhöhung
Der BAföG Bedarf für Schüler und Studenten steig um zwei Prozent, was eine durchschnittliche BAföG Erhöhung von 13 Euro ergibt. Der BAföG Höchstsatz steigt damit von bisher 648 Euro auf 670 Euro.
Erhöhung der Einkommensfreibeträge für Eltern und Ehegatten/ Lebenspartner
Die Einkommensfreibeträge für die Eltern sowie den Ehegatten/ Lebenspartner erhöhen sich um drei Prozent. Zukünftig erhalten miteinander verheiratete (in Lebenspartnerschaft lebende) Eltern einen Einkommensfreibetrag von 1.605 Euro, bisher 1.555 Euro. Die Freibeträge von nicht miteinander verheirateten bzw. in Lebenspartnerschaft lebenden Eltern erhöhen sich von 1.040 Euro auf 1.070 Euro. Die Freibeträge für Kinder erhöhen sich von 520 Euro bzw. 470 Euro auf 535 Euro bzw. 485 Euro.
Die Freibeträge für Einkommen und Vermögen des Auszubildenden selbst wurden hingegen nicht erhöht und bleiben weiterhin für das Einkommen bei 255 Euro netto monatlich (400 Euro brutto) sowie bei 5.200 Euro für das Vermögen.
Erhöhung der Freibeträge bei Bezug von Waisenrente und Waisengeld
Bezieht der Auszubildende neben dem BAföG eine Waisenrente oder Waisengeld, so erhöhen sich ab 01. Oktober rückwirkend die monatlichen Freibeträge von 165 Euro bzw. 120 Euro auf 170 Euro bzw. 125 Euro.
Stipendium aus der Privatwirtschaft
Erhält der Auszubildende ein Stipendium aus der Privatwirtschaft, so wir dieses bis zu einem Betrag von 300 Euro monatlich nicht auf den BAföG Bedarf angerechnet.
Entfall des Mietkostennachweises
Zukünftig müssen die Mietkosten bei auswärtiger Unterbringung nicht mehr nachgewiesen werden, um den Mietkostenzuschlag zu erhalten. Diese werden mit einer Pauschale abgegolten.
Für Schüler, die BAföG berechtigt sind, spielt es zukünftig keine Rolle, wie weit sie vom Elternhaus entfernt wohnen. Bisher musste die Wegstrecke bei drei mal zwei Stunden für Hin und Rückfahrt je Woche betragen, um den Zuschuss für eine eigene Wohnung zu erhalten. Nun reicht nur das Vorliegen einer eigenen Wohnung für den Zuschuss.
Teilerlassmöglichkeit des BAföG Darlehens wird abgeschafft
Die bisherige Regelung sah vor, BAföG Empfängern bei besonders schnellem Studium oder besonders guten Studienleistungen einen Teilerlass auf das BAföG Darlehen zu gewähren. Dieser Teilerlass wird ersatzlos abgeschafft und letztmalig zum 31. Dezember 2012 eingeräumt.
Anhebung der Altersgrenze für das Masterstudium
Für den Beginn des Masterstudiums wird die Altersgrenze von bisher 30 auf 35 Jahre angehoben. Damit muss auch kein Nachweis mehr erbracht werden, dass eine Kindeserziehung die Ursache für einen Studienbeginn nach Vollendung des 30. Lebensjahres ist.
Reguläre BAföG Förderung nach Fachrichtungswechsel
Zukünftig wird bei erstmaligem Fachrichtungswechsel bis zum Ablauf des 3. Fachsemesters (aus wichtigem Grund) BAföG auch weiterhin zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen geleistet. Die bisherige Regelung sah vor, dass für die verbrauchten Semester BAföG nur noch als Bankdarlehen gewährt wurde. Damit haben Studenten nun einen weiteren Vorteil beim neuen Studiengang bis zur maßgeblichen Regelstudienzeit.
Gleichstellung von Ehegatten und Lebenspartnern
Eingetragene Lebenspartnerschaften werden der Ehe gleichgestellt. Damit werden eingetragene Lebenspartnerschaften im BAföG Gesetz flächendeckend zum Ehegatten des Auszubildenden sowie bei den Eltern ergänzt.
Verlängerung der Rückzahlungsphase beim Bankdarlehen
Nach Ablauf der Regelstudienzeit wird BAföG nur noch in Form eines verzinslichen Bankdarlehens gewährt. Bisher setze die Rückzahlung sechs Monate nach Erhalt der letzten Rate ein. Dieser Zeitraum wird auf 18 Monate verlängert.
Leistungsnachweise mit Europäischen Credits
Neben den Leistungsnachweisen nach § 38 BAföG können durch die 23. BAföG Änderung nun auch Leistungsnachweise nach dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen „European Credit Transfer System“ kurz ECTS erbracht werden.
Zahl der BAFöG Berechtigten steigt
Alleine durch die Änderungen der Einkommensfreibeträge sowie der Anhebung der Altersgrenze rechnet Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) damit, dass sich die Zahl der BAföG Berechtigten um 50000 bis 60000 Schüler und Studenten erhöht. Bereits im Jahre 2009 lag die Zahl der BAföG Berechtigten bei über 870000, wobei der Anteil der Studierenden bei 550000 lag.
Bundespräsident muss noch unterzeichnen
Die Ämter werden noch eine Zeit lang mit den alten Gesetzen arbeiten. Zwar liegt die Zustimmung des Bundesrates vor, dennoch muss der Bundespräsident Christian Wulff das Gesetz noch unterschreiben. Anschließend muss es veröffentlich werden, bevor es druckreif ist. Da die Regelung rückwirkend zum 01. Oktober 2010 Anwendung findet, wird es wohl eine Menge doppelter Bescheide (nach altem Recht und anschließend Korrekturen) geben.

Moin
Vielleicht eine blöde Frage, aber gilt das auch für das Meister BaföG?
MFG
Der Tom
Der Umfang der Förderung bei Vollzeitmaßnahmen richtet sich beim Meister BAföG nach § 10 AFBG. Dort heißt es im 2. Absatz:
“(2) Bei Maßnahmen in Vollzeitform im Sinne des § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 wird darüber hinaus ein Beitrag zur Deckung des Unterhaltsbedarfs (Unterhaltsbeitrag) geleistet. Als monatlicher Unterhaltsbedarf gilt für einen Teilnehmer oder eine Teilnehmerin der Bedarfssatz nach § 13 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Nummer 2 und § 13a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes. § 13 Absatz 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ist entsprechend anzuwenden. Der Unterhaltsbedarf erhöht sich für den Teilnehmer oder die Teilnehmerin um 52 Euro, für nicht dauernd getrennt lebende Ehegatten um 215 Euro und für jedes Kind, für das er oder sie einen Anspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder dem Bundeskindergeldgesetz hat, um 210 Euro. Auf den Unterhaltsbedarf sind Einkommen und Vermögen des Antragstellers oder der Antragstellerin und Einkommen ihrer nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten in dieser Reihenfolge anzurechnen.”
Da sich die Bedarfe beim BAföG nach § 13 BAföG und § 13a BAföG erhöhen, steigt auch automatisch der Unterhaltsbedarf beim Meister BAföG.
Das ist zwar nur ein Tropfen auf den heissen Stein, aber immerhin, die Richtung stimmt. Kann aber noch besser werden.
“Teilerlassmöglichkeit des BAföG Darlehens wird abgeschafft…”
Das ist kein Tropfen auf den heißen Stein, das ist schlichtweg ein Geschäft mit Verlusten!!!
Also irgendwie eine klitze kleine Verarschung!?
Ich habe so meine Zweifel, ob diese Änderungen wirklich etwas taugen. Sogar wenn die Einkommensfreibeträge angehoben werden, heißt es nicht, dass nun wirklich vielen geholfen wird. Ich kenne viele, bei denen die Eltern angeblich zu viel verdienen, um BAföG zu erhalten, tatsächlich aber nicht in der Lage sind, ihre Kinder zu unterstützen. In meinen Augen haben wir durch dieses System eine Zwei-Klassen-Gesellschaft, wie auch schon bei den Studiengebühren, die nicht bundeseinheitlich geregelt sind. Es wäre deutlich besser gewesen, die Studiengebühren in der Republik einheitlich abzuschaffen und die Hunderte von Millionen anstatt der BAföG Reform an den Unis zu verteilen. So hätten alle etwas davon, stattdessen wird in Deutschland so verteilt, wie es gerade passt.
Ich h√§tte eine Frage. Mein Bafö§g-Bescheid ist bereits im September 2010 für den Zeitraum Oktober 2010 bis September 2011 ergangen. Wird er automatisch korrigiert oder soll ich innerhalb der 4-Wochen-Frist Einspruch einheben?
Mfg
Die Bescheide werden automatisch korrigiert. Dies wird aber sicherlich noch ein paar Wochen dauern.
Guten Tag.
Mich würde interessieren ob Bafögbescheide die eine Förderung von 519,00 € Höchstbetrag auch mehr Geld bekommen?
Mit freundlichen Grüßen
Alle Bescheide, die für den Bewilligungszeitraum ab Oktober 2010 ausgestellt wurden, werden korrigiert, da sie nun auf dem geänderten Gesetz basieren werden, welches rückwirkend zum 01. Oktober 2010 in Kraft tritt.
Hab da glaub auch mal ne dumme Frage, aber hoffe das sie mir jmd belustigungslos beantwortn kann
Mein Antrag auf Bafög läufts bereits(erfolgreich)seit März 2010 –> findet diese Erhöhung bei mir dann trotzdem statt – ebenso rückwirkend – od muss ich einen Neuantrag stelln bzw tritt die Erhöhung für mich erst im März 2011 in Kraft, wenn ich den Antrag verlänger?
Bedanke mich für hilfreiche Antworten (:
MfG
cazo
Hallo cazo,
diese Frage hat mich auch beschäftigt. Soweit ich das bisher mitbekommen habe, gilt diese Regelung erst ab 01. Oktober. Bis dahin erhältst du also deine bisherigen Leistungen und ab Oktober wird es dann mehr geben, ohne daß es einen Neuantrag bedarf. Leider habe ich noch keine Übergangsvorschriften dazu gefunden, nur den Gesetzesentwurf, der noch nicht bearbeitet wurde. Siehe http://www.bmbf.de/pub/entwurf_breg_bafoegandg.pdf den Absatz 2 zu § 66a BAföG (Seite 13).
Liebe Grüße
Trine
Hallo,
ich habe mich nach dem 2. Semster für einen Fachrichtungswechsel entschieden und jetzt nach dem alten Bescheid gerade zum 1. Oktober die Förderungshöchstdauer überschritten und ein Bankdarlehen angeboten bekommen. Gilt die neue Regelung zum Fachrichtungswechsel auch für mich, da ich ja vor Eintritt des neuen Gesetzes gewechselt habe oder nur für Studenten die künftig die Fachrichtung wechseln? Sprich, werde ich jetzt weiterhin für die letzten 2 Semester (Ende der Regelstudienzeit) BAFÖG erhalten?
MfG, Jantje
Die Regelung gilt erst für Fachrichtungswechsel nach dem 01. Oktober 2010, daher bleibt es bei Dir bei der alten Regelung.
Hallo, ich habe zweimal vor Ende des zweiten Semesters einen Studiengang abgebrochen (also 4 Semester vergeudet). In meinem jetzigen Studiengang habe ich eine Regelstuidenzeit von 9 Semestern. Die beiden Fachrichtungswechsel habe ich als “aus wichtigem Grund” anerkannt bekommen. Die letzten 3 Semster meines Studiengangs (7., 8., 9.) bekomme ich nur noch ein Bafög-Darlehen von der Kfw.
Nun hat mir die Sachbearbeiterin meines Bafög-Amtes nach Rücksprache mit Ihrer Chefin erklärt, dass die Rücknahme der Bankdarlehensregelung evtl. auch mich betreffen würde?! Sind die Ämter noch nicht informiert?! Werden wirklich nur Wechsel nach dem 1.10.2010 berücksichtigt und wo findet man das im Gesetz (hab dazu nichts gesehen).
Zum anderen steht in der Erleuterung des Gesetzes “Dagegen erscheint es nicht angemessen, die förderungsrechtliche Gleichstellung mit denjenigen, die von Anbeginn ihr Studium in der anderen Fachrichtung aufgenommen haben, auch für mehrfache Fachrichtungswechsler vorzusehen. Für letztere erscheint es zumutbar, sie an den außergewöhnlichen Verlängerungszeiten
weiterhin durch Wechsel in die Förderungsart Bankdarlehen
kostenmäßig zu beteiligen.”
Mit einem zweimaligen Wechsel (auch, wenn es dann insgesamt nur 4 Semester waren) ändert sich also sowieso nichts, seh ich das richtig?
FALSCH
Der Zeitpunkt des Richtungswechsels spielt keine Rolle. Es gibt also Bafög normal ab 1. Oktober unabhängig wann der Wechse stattfand! bitte auch so im artikel ergänzen!
hab gerade mit der BAföG-Hotline des BMBF telefoniert, die bestätigen, dass der Zeitpunkt des Wechsels keine Rolle spielt.
Hallo,
ich bekomme jetzt nun seit August 2009 ergolgreich Bafög, besteht die Möglichkeit das ich die Erhöhungen nun rückwirkend bekomme? Oder nur ab ab dem nächsten Monat mehr Geld?
Mfg Jessi
Die Regelung gilt erst ab dem 01. Oktober 2010, daher kann man auch nur rückwirkend ab Oktober 2010 mehr Geld erhalten.
Hallo,
“Anhebung der Altersgrenze für das Masterstudium
Für den Beginn des Masterstudiums wird die Altersgrenze von bisher 30 auf 35 Jahre angehoben. Damit muss auch kein Nachweis mehr erbracht werden, dass eine Kindeserziehung die Ursache für einen Studienbeginn nach Vollendung des 30. Lebensjahres ist. ”
Gilt dies auch für den Bachelor studiengang?
Nein, das gilt nur für das Masterstudium, da das Masterstudium ein Bacherlorstudium voraussetzt. Beim Bachelor müsste man dann weiterhin nachweisen, dass eine Kindeserziehung ursächlich für den verzögerten Studienbeginn ist.
Hallo,
ich habe eine Frage zur Teilerlassmöglichkeit des Darlehens. Wenn ich mein Studium bis zum 31.12.10 abgeschlossen haben werde, kann ich die Teilerlassmöglichkeit dann noch in Anspruch nehmen?
Ja, kannst du, da der Teilerlass leztmalig zum 31.12.2012 gewährt wird.
Ich habe noch eine weitere Frage:
Gibt es auch Änderungen, die das Auslandsbafög betreffen?
Die bisherigen Auslandszuschläge fallen zukünftig weg und werden durch eine neue Berechnungsgrundlage ersetzt.Es wird keine festen Pauschalen mehr geben. Der Auslandszuschlag richtet sich dann nach dem Prozentsatz, der vom Auswärtigen Amt zum Kaufkraftausgleich nach § 55 des Bundesbesoldungsgesetzes festgesetzt wird. So wird es passieren, dass für manche Länder gar kein Auslandszuschlag mehr gewährt wird.
Auch beim Schüler BAföG gibt es Änderungen. So werden auch zukünftig die Fach- und Fachoberschulen im Ausland gefördert. Wird ein Gymnasium im Ausland besucht, muss nicht mehr nachgewisen werden, dass die Leistungen aus dem Ausland im Inland anrechenbar sind.
wird es zukünftig den Mietzuschlag auch im Ausland geben?
Hallo! Ich freue mich, dass das Gesetz nun beschlossen ist. Ich habe auch mit meiner netten Bafög-Sachbeabeiterin gesprochen. Allerdings komme ich nun langsam in finanzielle Not, den mein Erspartes neigt sich nun dem Ende zu. Ab wann kann man mit dem Geld rechnen? Oder anders gefragt: Wo erfahre ich ob und wann unser Bundespräsident Herr Wulff das Gestz nun unterschreibt? Wäre um jeden Tipp dankbar!
Ist schon unterschrieben und tritt nun rückwirkend zum 1.10. in Kraft, die Nachzahlung und die Änderungsbescheide können aber noch bis Anfang Dezember auf sich warten lasse, da ist noch ein wenig Geduld gefragt.
Wieso geht das Gerücht denn rum, das das BAfög zu den jetzt 13 Euro mehr, jetzt auch noch eine Nachzahlung von letzten 12 Monaten soll, sprich die 13 euro x die letzten 12 monate???
Das bleibt definitiv ein Gerücht, das Gesetz gilt ab dem 1.10.10, also gibts auch erst ab dann mehr BAföG.
Hallo,
in http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/033/1703352.pdf fand ich diesen Passus:
“Zur Verbesserung der finanziellen Situation der Ausbildungsteilnehmerinnen
und -teilnehmer [an der Ausbildung zu Psychologischen Psychotherapeuten] über das BAföG sieht das 23. BAföG-Änderungsgesetz eine
Ausnahme von der allgemeinen Altersgrenze für Studierende vor, die sich, wie
die angehenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in einer für die
Ausübung des angestrebten Berufs rechtlich erforderlichen Zusatzausbildung
befinden. Voraussetzung ist, dass die Zusatzausbildung unverzüglich nach
Erreichen der Zugangsvoraussetzungen aufgenommen wird.”
Gilt das nur für die dreijährige Vollzeitausbildung oder auch für die fünfjährige Teilzeitausbildung?
MfG
PiA
gibt es schon “regung” bezüglich der steigenden krankenkassebeiträge?
meine kasse war so frei mir schon für das ws 10/11 eine erhöhung aufzudrücken, da ja das bafög steigt (das war die begründung). sie haben sich nach meiner beschwerde entschuldigt und die erhöhung auf das ss 11/12 vertagt. das wintersemester hat ja schließlich schon begonnen.
im schreiben stand weiterhin dass die erhöhung der beiträge für alle kassen gilt und somit alle studenten (vor allem die die selbst zahlen) demnächst mehr blechen müssen.
bei einem beitrag von rund 11€/monatlich mehr frage ich mich wo dann der sinn der bafög erhöhung liegt, wenn am ende alles in die kasse fließt, die in ihrer gier kaum zu übertreffen ist, hab ich ja noch nichtmal etwas von der erhöhung mitbekommen.
ich dachte ich könnte es mir doch mal leisten ein paar bücher zu kaufen oder einfach nur die nächste kühlschrankfüllung. aber mit denken kommt man im leben anscheinden doch nicht weiter.
lg, lena
Hallo,
gibt es da mittlerweile schon Neuigkeiten?
Ich wurde nämlich diesen Monat mit einem Schreiben der Krankenkasse überrascht, in dem es auch damit begründet wird, dass “der Bedarfsatz” steigt.
Besonders lustig für mich, da ich noch nicht mal Bafög erhalte!
Und – Widerspruch zwecklos…
“Reguläre BAföG Förderung nach Fachrichtungswechsel
Zukünftig wird bei erstmaligem Fachrichtungswechsel bis zum Ablauf des 3. Fachsemesters (aus wichtigem Grund) BAföG auch weiterhin zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen geleistet. Die bisherige Regelung sah vor, dass für die verbrauchten Semester BAföG nur noch als Bankdarlehen gewährt wurde. Damit haben Studenten nun einen weiteren Vorteil beim neuen Studiengang bis zur maßgeblichen Regelstudienzeit.”
Ich hätte zu diesem Punkt eine Frage:
Ich habe meine Fachrichtung gewechselt, das ist nun ein knappes Jahr her.
Damals wurde mir gesagt, dass mir dann die letzten 2 Semester meines neuen Studiengangs nicht mehr mit einem zinsfreien Darlehen finanziert wird, sondern nur noch als normales Darlehen.
Jetzt les ich in den neuen Regelungen, dass sie dies geändert haben und somit auch bei Fachrichtungswechsel nochmal 6 Semester (Bachelor) finanzieren.
Da mein Fachrichtungswechsel vor der Änderung stattgefunden hat würd ich jetzt gern wissen ob es trotzdem auf mich zutreffen könnte.
Hat da jemand Erfahrung mit??
Vielen Dank,
MfG
Ja, das gilt für alle, steht auch schon weiter oben in den Kommentaren.
Hallo
Wohne noch bei meien Vater im Haus aber in meiner eigenen Wohnung und muss auch monatlich dafür ca 200 euro zahlen mit Mietvertrag und alles. Da ich ja ab August 2011 zur Fachoberschule gehen möchte. Wollte ich fragen ob ich jetzt eltern unabhängig bin oder nicht ? Und ob ich den vollen Zuschuss bekomme wegen meiner eigenen Wohnung (obwohl sie ja im Haus meines Vaters ist ).
Vielen Dank schonmal
MfG Snubbyx
Um zu wissen, ob Du elternunabhängig gefördert wirst oder nicht, müsste man wissen, was du bis zur Fachoberschule gemacht hast (ausbildungstechnisch). Die Frage kannst Du ja hier im Forum stellen:
http://www.bafoeg-aktuell.de/forum/bafoeg/
Den erhöhten Bedarf bei eigener Unterlunft wirst Du nicht bekommen, wenn sich die Wohnung im Eigentum der Eltern befindet, unabhängig davon ob Ihr einen Mietvertrag habt oder nicht.
bitte um antwort wäre mir wcht sehr wichtig
ja ich h√§tte auch gern eine antwort ob die erhöhung der krankenkassenbeitr√§ge im zuge der bafög erhöhung “rechtens” ist. so gedacht war es sicher nicht, oder?
kann man etwas dagegen machen?
DANKE
Hallo
mich würde interessieren ab wann die neuen Beiträge mit der Bafögerhöhung von 2% überwiesen werden? Da wir jetzt schon November haben und ich immernoch die alten Beiträge bekomme. Bis wann müsste das zuständige Bafög- Amt die felhlenden Beitragszahlungen als Nachzahlung überwiesen haben? Ich habe von meiner zuständigen Stelle noch nichts gehört. Danke
hallo,
und zwar hab ich mal eine frage normal bekomme ich jeden monat 551€ diesen monat haben ich dann 647€ bekommen. klar is mir jetzt das das die erhöhung inklusive nachzahlung ist
aber mit wieviel kann ich dann nächsten monat rechnen?
und warum haben alle so einen unterschiedlich hohen betrag bekommen? eine freundin von mir bekommt normal nur ca 100€ und hat jetzt 150 mehr bekommen also 250€…
würde mich über eine antwort freuen
Bei mir war das auch so. Ich bekomme normalerweise 153 € und diesen Monat hab ich 270 € bekommen. Woran liegt das?
Das sind für Dezember: 153€ + 3*39€ = 270€
also liegt dein neuer Monatssatz bei 153€ + 39€ = 192€
Wir bekommen ja die Nachzahlungen der vergangenen Monate seit 1.10.2010, also von Oktober und November, zusammen mit dem Satz für Dezember, wie sinchen schon ganz richtig erkannt hat.
Bei dir sind es dann entsprechend 551€ + (647€-551€)/3 = 551€ + 32€ = 583€ monatlich
Denke, dass die unterschiedlichen Erhöhungen daher kommen, dass bei manchen BAFöG-Empfängern nur ein Elternteil über dem Freibetrag liegt, bei anderen beide – in meinem Fall beträgt die Erhöhung nur 18€ monatlich, wobei meine Mutter schon vorher ihren Freibetrag nicht ausgeschöpft hat.
Hallo,
und zwar habe ich gerade erst gelesen, dass das mit der Förderungshöchstdauer geändert wurde.
Ich hatte schon einen einmaligen Fachrichtungswechsel (aus wichtigem Grund, da an den Klausurergebnissen abzulesen war, dass ich das Studium nicht schaffe) nach dem 2. Semester, jetzt bin ich gerade im 9. Semester (Regelstudienzeit für meinen jetzigen Studiengang, schreibe gerade meine Magisterarbeit) und habe im September im Bafögamt einen kfw-Kredit abgeschlossen, da es hieß, ich bekomme als Strafe für den damaligen Wechsel kein Bafög mehr.
Jetzt hat sich aber ja das Gesetz geändert. Was ist nun mit diesem Kredit? Kann ich den wieder auflösen? Müsste ich rückwirkend doch Bafög für dieses Semester bekommen? Muss ich das beim Bafögamt beantragen? Oder ist das jetzt zu spät, weil mir der Kredit ja schon als einzige halbwegs gute Alternative zum Bafög angeboten wurde und ich ihn unterschrieben habe? Hätte ich gewusst, dass mir noch Bafög für dieses Semester zustehen könnte, hätte ich ihn aber gar nicht unterschrieben