Hartz-IV-Empfänger dürfen sich nach dem Willen der schwarz-gelben Regierungskoalition ab Januar 2011 über 5 Euro mehr freuen. Dann soll – sofern der Bundesrat grünes Licht gibt – der Regelsatz auf 364 Euro steigen. Union und FDP wollen den Beziehern von Hartz IV aber noch an anderer Stelle ein Zugeständnis machen – bei den Hinzuverdienstgrenzen.
Bislang bleiben ab einer Grenze von 800 Euro nur zehn Prozent übrig. Jeder weitere Euro wird zu 90 Prozent auf die Bezüge angerechnet. Nach den neuen Zuverdienst-Regelungen können Hartz-IV-Bezieher zwischen 800 Euro und 1.000 Euro 20 Prozent behalten.
Hinzuverdienstgrenzen Kompromisslösung
Allerdings ist Schwarz-Gelb mit der neuen Regelung hinter den angedachten Änderungen zurückgeblieben. Eigentlich sollten die neuen Hinzuverdienstgrenzen höher ausfallen, wären dann aber auch deutlich teurer geworden.
Von der geplanten Kürzung am unteren Ende hat die Regierung im Gegenzug abgesehen. Die vereinbarte Regelung wird Berlin 200 Millionen kosten und kommt nur einem Bruchteil der derzeit rund 6,7 Millionen Hartz-IV-Bezieher zugute. Wer mehr als 1.000 Euro pro Monat verdient, muss sich 90 Prozent des Hinzuverdienstes anrechnen lassen.

Erstmal nen 1000 Euro ZuverdienstJob bekommen – und dann bitte mindestens 2 Personenhaushalt sein, sonst greift diese Regelung nicht, dann kommt ein bisschen was für die Betroffenen raus.
Wenn nämlich (in meinem Einzugsgebiet) ein Alleinstehender (derzeit ca. 620 Euro Grundbedarf und Mietzuschuß) einen 1000 Eurojob bekommt, braucht er kein Hartz 4 mehr!
Wenn er es anrechnen ließe, hieße das – 620 Euro+100 Euro Frei+180 Euro (20%) = 900 Euro, bei einem Nettoverdienst von 1000 EURO.
Was soll das fürn Quatsch sein, diese Leute können das garnicht nutzen.
1. sie bescheissen sich selbst und haben weniger und 2. bei 1000 Euro, hätten sie gar keinen Anspruch auf Hartz 4.
Das haben sich Politiker ausgedacht? Sagt alles?
Aber da, wo die meisten von Änderungen was haben könnten (200-400 Euro) bleibt alles beim alten.
Wieder mal ein Blendwerk fürs Volk.
“Nach den neuen Zuverdienst-Regelungen können Hartz-IV-Bezieher zwischen 800 Euro und 1.000 Euro 20 Prozent behalten.”
1 jahr braucht schwarz-gelb, um seine vollmundigen versprechen von mehr hinzuverdienst für h4-aufstocker zu beschliessen und was kommt dabei heraus? ein lächerlicher betrag von 20 euro und auch nur für diejenigen, die 800 – 1000 euro verdienen. der rest schaut dumm aus der wäsche..
ganz nebenbei beschliesst man mal wieder auf die schnelle, seinem eigenen klientel, diesmal sind die privatkrankenkassen die glücklichen, tüchtig unter die arme zu greifen.
Frau Prof. Dr. Gerdtrud Höhler spricht vom ABSTIEGSMANAGEMENT
Damit ist alles zusammengefasst!
Diese Koalition kann nur ihre Existenz retten in dem sie die
“Untertanen” zersetzt, aufeinanderhetzt und sich selbst im Wohlstand rekelt!
Grundsätzlich sei hier angemerkt, dass die ARGE Sozialversicherungskosten für den Bedürftigen noch übernimmt. Folglich würde eine solche Hinzuverdienstmöglichkeit von 800 – 1000 € nur einen Nettoverdienst darstellen. Nach der richtigen Berechnung von R. Schmidt verblieb der Hartz IV Empfänger zwar oberhalb dessen was er von der ARGE erhalten würde, folglich würde der Hilfesuchende keine Leistungen mehr erhalten. Andererseits muß die Krankenversicherungspflicht garantiert sein, da auch gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben. Würde also in unserem Beispiel eine Einzelperson zwischen den genannten Beträgen zusätzlich verdienen, so wäre man doch verpflichtet sich gesetzlich oder privat krankenversichern zu müssen. Die ARGE zahlt nur eine Pauschale an die gesetzliche Krankenversicherung, egal welche auch immer. Einen solchen Tarif gibt es aber bei keiner gesetzlichen oder privaten Krankenkasse, folglich fallen die tatsächlichen prozentualen Anteile an, die der Gesetzgeber vorschreibt. Bei einer selbständigen Tätigkeit, die 800 – 1000 € pro Monat einbringt, würde eine gesetzliche Mindestverdienstgrenze von 1850 € greifen. Man zahlt den von der Kasse prozentualen Beitrag auf 1850 €. Dies, obwohl der Verdienst nur zwischen 800 – 1000 € liegt, nicht aber auf die tatsächlich Monat für Monat erwirtschaftete Summe. Anders ausgedrückt handelt es sich um die Mindestbemessungsgrenze für Selbständige in Höhe von 1850 €. Man braucht nicht groß herum zu rechnen, welche Kase vielleicht am günstigsten abschneidet, manch einer ist an seiner alten vielleicht auch noch gebunden und kann eh nicht wechseln. Zum anderen werden die Krankenversicherungsbeiträge im Jahr 2011 auf einheitliche 15,5 % erhöht. 1850,00 € * 15,5 % = 286,75 €. Selbst wenn auf Antrag und einer Härtefallregelung bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse eine geringere Mindestverdienstgrenze akzeptiert würde, so läge diese immer noch bei ca. 1300,00 €, also immer noch mindestens 300 – 500 € über dem tatsächlichen Verdienst. Folglich ergäbe dies 1300,00 € * 15,5 % = 201,50 €. Die Prüfung erfolgt nach Hartz IV Grundsätzen und die verminderte Mindestbemessungsgröße wird meines Wissens auch ur für maximal 6 Monate gewährt, danach muss wieder ein neuer Antrag gestellt werden.
Fakt ist, dass der Hartz IV Empfänger wieder unterhalb der Leistung gerät, die er vom Amt sowieso erhalten hätte. Ob die ARGE dann allerdings nur ihre Überweisungen an die gesetzliche Kranken und Pflegeversicherung akzeptiert bleibt offen, denn die ARGE zahlt pauschal ca. 160,00 € an die Krankenkasse des Hilfesuchenden. Aber auch dann würde der angebliche Verdienst knapp nur oberhalb der Hartz IV Leistung liegen. Eine solche Konstellation, wie hier nachhaltig beschrieben, ist geradezu Grotesk und so in der Politik und Öffentlichkeit noch nie Publik gemacht worden.
Fazit: Je höher der Zuverdienst, desto schwieriger wird die Situation des Hilfesuchenden, dank der Vielzahl und verwirrdenden gesetzlichen Zuständigkeiten und Regelungen.
hallo
ich hab eine frage vielleicht kann mir einer helfen.
wir leben momentan noch von alg2.
ich bin in elternzeit.
mein mann hat nun einen job gefunden.
er wird ungefährt 800 euro brutto verdienen. nun ist meine frage . wie sieht es nun mit hartz 4 aus.
wir haben miete 950 euro. und haben auch noch zwei kinder.
das amt zahlt uns die miete direkt an den vermieter. den rest kriegen wir auf konto.
wie wird es den jetzt wenn mein mann arbeitet. wieviel bekommen wir dann vom amt . ich hab angst das wir nciht genug für miete haben .
mein mann hat endlich nach zwei jahren wieder einen job.
Hallo Andrea
schade, das Dir niemand hier geantwortet hat.
Du solltest auf jeden Fall beim Amt selber nachfragen, das dürfte ja kein Problem sein, denn Du musst ja die Arbeit ohnehin dort anmelden ( bzw. Dein Mann )
Macht einfach einen Termin bei der Leistungsabteilung eurer ARGE und dann können die euch das ausrechnen.
ihr bekommt weiter eure miete, eure regelsätze, euer Kindergeld (was die Arge gleich wieder abzieht) weiter.
von dem lohn bleiben vom NETTO = 100 euro frei, vom rest 20% frei, ihr habt dann also ein bisschen mehr als vorher.
1300 € brutto ist ein hungerlohn und eine frechheit würde ich niemals für so was arbeiten gehen dir bleibt nur 900€ kannst dich ja direkt von der brücke springen.
genauso wie die zeitarbeiten alle verbieten und steuern senken dann wäre alles bisschen besser aber nein immer wieder sparen