Das Bundesverfassungsgericht hat mit heutigem Urteil (Az: 1BvR 420/09) das Sorgerecht lediger Väter gestärkt. Nach Auffassung der Karlsruher Richter sei der Automatismus, dass das Sorgerecht automatisch der Mutter, bei unverheirateten Eltern, zugesprochen wird, verfassungswidrig.
Mit der heutigen Entscheidung korrigierte das Bundesverfassungsgericht die eigene Rechtsprechung aus dem Jahre 2003. Die bisherige Rechtslage sei diskriminierend, da Väter ohne Zustimmung der Mutter keine rechtliche Handhabe auf Sorgerecht hatten. Bereits in 2009 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fest, dass das deutsche Sorgerecht Männer diskriminiere.
Eine automatische Vergabe des Sorgerechts an die Mutter wird es nicht mehr geben. Im Streitfall zwischen den Elternteilen muss dann ein Gericht entscheiden, wem das Sorgerecht zugesprochen wird.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter warnte mit Bedenken vor einer Prozessflut nach diesem wegweisenden Urteil. Es gäbe viele Gründe, warum Mütter ein gemeinsames Sorgerecht verweigern. Fortan müssen sämtliche Entscheidungen gemeinsam getroffen werden, was für eine „sehr große Belastung für allein-erziehende Familien und auch für die Kinder“ bedeuten würde, so Edith Schwab, die Verbandsvorsitzende zu „Reuters“.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßte die Entscheidung des Ersten Senates in Karlsruhe und kündigte an, die Rechte lediger Väter zukünftig verbessern zu wollen. Auch die Regierungskoalition in Berlin lobte das Urteil. Zeitgleich entfachte es aber auch eine Debatte über Gesetzesänderungen. Es ist unklar, ob Väter demnächst auf eigenen Wunsch das Mit-Sorgerecht haben werden oder schon automatisch direkt bei der Geburt. Bei der letzteren Variante könnten dann Mütter Widerspruch einlegen (sog. Widerspruchslösung).

Es gibt einen guten Grund, warum das Sorgerecht der Mutter zufällt: Sie bringt das Kind auf die Welt!!! Wenn Mütter das Sorgerecht mit dem Vater teilen wollen, dann können sie das auch. Warum also sollte man das jetzt ändern? Es gibt schließlich eine ganze Liste von Gründen, warum Mütter ihr Sorgerecht nicht teilen. Und wenn sie seit der Geburt alleinerziehend sind, dann sollten sie auch das alleinige Sorgerecht haben.
Nein, Andrea, es gibt viele und gute Gründe, das endlich zu verändern: http://nicsbloghaus.org/2010/08/03/vaeter-und-kinder/
Amadea, nicht Andrea
@Amadea
Ein entschiedenes NEIN zu Ihrer Ansicht!
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Wenn die Frau mit dem Vater nicht mehr liiert ist, muß der Vater zahlen – hat also Pflichten. Warum sollte er also keine Mitbestimmungsrechte haben?
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Sicher gibt es Einzelfälle indem es begründet ist, das Sorgerrecht nur der Mutter zuzusprechen. Aber deshalb pauschalisieren? NEIN !!!
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Es gibt genug Mütter, die dann das Kind gegenüber dem Vater als Druckmittel einsetzen und genügend Väter, die sich sehr gern um ihr Kind kümmern würden, wenn sie es nur dürften.
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Wenn man als Frau nach Gleichberechtigung “schreit” (völlig zu recht), darf man aber im Gegenzug den Männern nicht Rechte vorenthalten. Solche Worte wie – “Sie bringt das Kind auf die Welt!!!” – sind überholt und antiquiert, daraus lässt sich doch kein “Besitzanspruch” ableiten.
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Ps. ich war selbst 14 Jahre alleinerziehend – als Mann – und das mit Erfolg, meine Liebe
Das hat doch nichts mit Gleichberechtigung zu tun. Ein Kind auf die Welt zu bringen ist eine unbezahlbare und schwere Leistung. Und es sind ausschließlich die Frauen, die Kinder zur Welt bringen. Wie also soll das überholt sein?
@Amadea,
“Das hat doch nichts mit Gleichberechtigung zu tun. Ein Kind auf die Welt zu bringen ist eine unbezahlbare und schwere Leistung. Und es sind ausschließlich die Frauen, die Kinder zur Welt bringen. Wie also soll das überholt sein?”
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Ich sehe an Ihrem Text, das Sie augenscheinlich nicht in der Lage sind, meinen Anmerkungen zu folgen. Sie würfeln hier Wörter zusammen, die einen völlig anderen Sinn ergeben. Was Sie da schreiben, hab ich nie gesagt.
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Sie bringen mit dem Satz “Sie bringt das Kind auf die Welt!!!” zum Ausdruck, das aus diesem Grund nur der Mutter das alleinige Sorgerecht zusteht und das ist nicht mehr zeitgemäß. Auch kann von Fall zu Fall, der Vater der bessere Erziehungsberechtigte sein, oder sind alle Frauen von Geburt an Supermuttis?
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Desweiteren bitte ich Sie, die Beiträge auf die Sie antworten ordentlich und komplett zu lesen und zu versuchen diese zu verstehen.
Ihre Frage “Wie also soll das überholt sein?” wurde in meinem Beitrag doch schon erläutert.
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Und da wir in Deutschland zwischen Mann und Frau Gleichberechtigung haben, sind auch Ihre Aussagen wie – “sollten Frauen ihre höheren Rechte behalten” – ziemlich weltfremd und das ist meine Meinung.
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PS: im Biologieunterricht lernt man doch, entgegen Ihrer Aussage – “Denn letztendlich sind es doch die Frauen, die dem Kind erst das Leben ermöglicht haben. ” – das da zwei zugehören, um neues Leben zu erschaffen.
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Zitat: “Und oft auch diejenigen, die es großziehen.”
Und damit sich das ändert, gibt es neue Gesetze. Denn es ist ( im Einzelfall) schon sehr nervig und frech, dem Mann die Mitbestimmung zu versagen und dann jammern – “Der kümmert sich nicht”.
Da muss ich Amadea Recht geben. Deshalb plädiere ich für die Gleichberechtigung, dass auch Väter die Kinder auf die Welt bringen dürfen.
Natürlich. Jedem Mann steht es frei, selbst das Kind zu gebären. Solange dies kein Mann schafft, sollten Frauen ihre höheren Rechte behalten. Denn letztendlcih sind es doch die Frauen, die dem Kind erst das Leben ermöglicht haben. Und oft auch diejenigen, die es großziehen. Niemand sagt, der Vater solle keine Rechte haben. Auch Väter haben Rechte. Allerdings ist es so wie es ist am besten. Die Mutter kann das Sorgerecht teilen, aber sie sollte nicht dazu gezwungen werden. Nicht, solange sie den Hauptteil am Leben des Kindes ausmacht. Das ist meine Meinung.
So jetzt steht es fest. 1 BvR 420/09 Es ist Menschenrechtsverletzend und Verfassungswidrig den Vater eines Kindes von der Sorge auszuschließen. Die Übergangsregelung bis zum Gesetzesentwurf ist auch gleich mit beschlossen. Alle bisher nicht sorgeberechtigten, nichtverheirateten Väter können nun bei den Familiengerichten Anträge auf gemeinsames Sorgerecht stellen. Das Verfassungsgericht hat ebenfalls noch eine Entscheidungsvorgabe mitgegeben. Es ist das Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter zu erteilen, wenn es dem Wohl des Kindes entspricht. Außer Frage, ein Kind braucht beide Eltern und dies entspricht in 99% aller Fälle dem Wohl des Kindes. Dort wo vergewaltigt worden ist, Väter Alkoholiker oder Drogenabhängig sind, gilt dies natürlich nicht.
Also wir 99% aller Väter die bisher diskriminiert wurden gehen jetzt zu den Amtsgerichten und kümmern uns jetzt um unsere Kinder wie es sich gehört. Oder wer will jetzt noch warten bis der Gesetzentwurf im Herbst und der Beschluss Frühjahr 2011 kommt? Am Ende einigen die sich nur auf die Antragslösung und nicht wie vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gefordert auf die automatische Lösung, was so sicher wie das Amen in der Kirche wieder wegen Diskriminierung vom EGH verurteilt werden wird. Dann müssten wir Diskriminierten erstmal sowieso zum Amtsgericht.
Wer dann allerdings erst kommt stellt sich in der Schlange hinten dran, denn alle Papis die jetzt beantragen stehen auf der Liste ganz oben. Wer zu erst kommt malt zuerst.
ERSTER !!!!
Kinder wir kommen !!!
Also ich habe in Biologie gelernt, dass das Leben des Kindes durch Mann UND Frau / Spermium UND Eizelle ermöglicht wird. Ich möchte gerne sehen, wie eine Frau ohne Befruchtung schwanger wird.
Und so wie ich das sehe, sollten die Gerichte den Vätern, die sich nachweislich nicht um die Kinder kümmern, das Sorgerecht auch nicht zusprechen.
@ Amadea: Wie ist das deiner Meinung nach bei Müttern, die das Kind zur Welt bringen und sich danach nicht so rührend darum kümmern? Diese Frauen kriegen deiner Ansicht nach auch ohne Weiteres das Sorgerecht.
Dieses Thema darf einfach nicht pauschalisiert werden, da die Menschen zu unterschiedlich sind. Unabhängig von den Geschlechtschromosomen.
HURA!!!!!
Endlich sind wir nicht mehr nur Geldquelle.
Endlich sind die angeblichen Rechte die wir bisher hatten
nicht mehr nur Pro-Forma.
Endlich müssen bei allem was unseren Kindern so zugemutet
wird nicht mehr nur zusehen.
Schade nur das wir Väter von den Jugendämtern
bei Vaterschaftsanerkennung immer noch verarscht werden
dürfen.
Schade das unverheiratete Männer immer noch mehr
Kindesunterhalt zahlen müssen als verheiratete Männer mit
Ehevertrag.
Naja ein guter Anfang.
also in der regel richtig.aber wie kann es angehen,das dieses gesetz auf alles bezogen wird??????wenn zb. wie in meinem fall der kindesvater vor seiner tochter drogen ect.konsumiert und das gericht trotzdessen entscheidet,das eine alleinige elterliche sorge nicht in frage kommt .(kurzbeschreibung)…….kindesvater ist absolut nicht in der lage ein normales leben zu führen,bedeutet nimmt das kind mit zu sauforgien,kifft vor seiner tochter hat zZ.keine wohnung kommt gerade aus dem gefängnis arbeit verweigert …..also jetzt auch noch arbeitslos zahlt keinen unterhalt und kümmert sich in keinster weise……..und das gericht sagt “aber ein kind brauch doch den vater ” ist ja richtig aber ein kind braucht keinen vater der es nicht schafft verantwortungsvoll zu sein. das kind hat immerhin eine vaterfigur……….. also …………:)
hallo…also ich lese schon seid einigen wochen, ach monate alles über sorgerecht und teilen oder nicht und so weiter…
ich bin gerade in solch einer situation: seid drei jahren getrennt (nicht verheiratet, ich ALS), meine tochter ist 4 jahre sie war noch nicht mal 2 als er uns rausschmiss….so…und das war der anfang…ich mit ihr alleine, bei null angefangen, kein geld den job aufgegeben weil alleine in drei schichten u.s.w., dass ging nicht mehr. die erste zeit haben wir bei uropa gewohnt bis ich dann meine eigene wohnung hatte…
die trennung, job aufgegeben, kind in die kita eingewöhnt (ohne vater…da hatte er noch nicht solch ein interesse wie jetzt, komischerweise)…
aber nach anfänglichen startschwierigkeitn die wir wirklich hatten, muss ich aber sagen, hat er vom ersten tag an den unterhalt regelmäßig gezahlt und wir haben uns von anfang an auf umgang im 14 tage rythmus geeinigt…wir haben nie wieder ein wort über das beziehungsaus gesprochen bis heute nicht, wir sprechen kaum zusammen…er ging damals zum anwalt weil ihm der umgang nicht reichte dann wurde eine umgangsregelung ausgehandelt die wir so wie sie auf dem papier steht gar nicht vollziehen, weil wir es eben individuel machen und meistens so das es mit seiner arbeit hinkommt. er macht gerade seinen meister und übernimmt irgendwann die firma seines vaters…etc.
naja aber das einzige was ich nicht gemacht habe ist, dass ich ihn schlecht gemacht habe…meine tochter hat das so nicht mitbekommen, vor ihr habe ich mich zusammengerissen bis heute…
wir kommunizieren mehr oder weniger über sms…er wird manchmal sehr verletztend und macht mich nieder, wenn ihm wieder was nicht in den kram passt…wie wenn der umgang ausfällt bzw. wir ihn verschieben wenn sie plötzlich krank wird oder wenn ich mal schnell zum notarzt fahre und er mit wollte und ich erst hinterher bescheid gesagt habe…kindergeburtstag mit einladung an seinem umgangswochenende…was denkt ihr was ich da habe, diehölle auf erden…
kurz: was ich sagen will wir haben keine basis, so das ich ihm freiwillig die hälfte abgeben würde. wir kommunizieren nur über sms und wenn elternabende sind in der kita und so, dann teile ich ihm das alles mit per sms…alles läuft über SMS!
auf grund eines gesetzes oder was weiß ich, ändert sich nicht der mensch von jetzt auf gleich. wir müssen erst mal die kommunikation herstellen und an einem strang ziehen und das ist bis heute nicht gegeben…er zieht lieber die hilfe des anwaltes vor bzw. den rat, anstatt auch mal mich zu fragen oder vorschlagen los, unserer tochter wegen, raufen wir uns zusammen und finden das gespräch aber nein im gegenteil macht ermich nieder….
denn er rennt jetzt los und will das gemeinsame sorgerecht, das auch nur weil er in urlaub fliegen will und ich sie noch nicht mit lasse, er solle doch klein anfangen mit urlaub…
wieder kommt der anwalt mit ins spiel und irgendwann sitze auch ich im gerichtssaal, weil freiwillig gebe ich das bei unserer momentanen situation nicht her. ES FEHLT DIE BASIS! wenn die da wär, wär ich die letzte die nein sagt…denn den willen sich zu kümemern hat er ja, aber mit ansichten da kommen wir auf keinen grünen zweig…auch so hinterherum gedroht mit sorgerecht ganz wegnehmen und so auch das ist schon aus seinem munde gefallen…nee nee…freiwillig gebe ich das bestimmt nicht her!
er hatte zwei monate später ne neue die auch gleich bei ihm eingezogen ist, da wo wir vorher gelebt haben und was ich auch mit meinen händen aufgebaut habe…es war mal alles in ordnung bis eben die trennung kam und dann gerät alles aus den fugen…und ich weiß auch wohl “zum wohle des kindes”…aber wenn vom staat eilfertige mittel angeboten werden um machtkämpfe auszuüben wo ist da zum wohle des kindes…jetzt hab ich wahrscheinlich durch die aktion die hölle auf erden ich habe mir auch einen anwalt nehmen müssen, weil alleine schaff ich das nicht und auch die nerven habe ich nicht dazu es mit seinem anwalt aufzunehmen.
erklärt mir einer wo ist da “zum wohle des kindes”? erich kästner hat mal gesagt ” wenn man ein kind erziehen will, muss man erst seine lehrer erziehen”…und das ist der punkt! wir ich und er, wir müssen dran arbeiten…aber mit schuldzuweisungen und drohungen und unter druck setzen, so wie er es macht so kommt das gegenteil bei raus!
Oh Oh…das ist mal wieder typisch es wird ein Kind geboren und sofort zu einer Art Ware. Schon mal daran gedacht dass mit der Gerburt eines Kindes ein neuer Bürger die Welt betreten hat? Wir schreien sofort los wenn unsere Rechte als erwachsene Menschen getreten werden. Was ist mit den Rechten des Kindes…ja genau das gemeinsame Kind hat genau die gleichen Rechte wie wir!
Wenn also die Eltern nicht mal in der Lage sind das vergangene zu verarbeiten was soll das Kind dann erst werden? Eltern sein bedeutet nicht alles auf den Rücken der Kinder aus zu tragen, sondern so erwachsen zu sein dem Kind wirkliche Eltern zu sein. Nur ist das einer der Herausforderung um sich Mama oder Papa nennen zu können.