Die für den Herbst angekündigte Anhebung des BAföG wirkt sich auch auf die Bedarfssätze in der beruflichen Ausbildung aus. Die Berufsausbildungsbeihilfe wird ebenfalls um zwei Prozent angehoben, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mitteilt.
Grundlage dafür, dass auch Auszubildende und Teilnehmer einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme Anrecht auf höhere Bedarfssätze für den Lebensunterhalt haben, ist das Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III). Neben BAB soll auch das Ausbildungsgeld für behinderte Menschen im gleichen Zuge angehoben werden.
Letztlich geht es darum, den Lebensunterhalt bei Studium und Ausbildung gleichermaßen zu fördern und für einen „Gleichklang“ zu sorgen. Damit steigt auch der Freibetrag vom Einkommen um drei Prozent. Die Änderungen treten aller Wahrscheinlichkeit nach schon mit dem neuen Ausbildungsjahr, das am 1. August beginnt, in Kraft.
