Das hatten sich viele Väter und Mütter vermutlich anders vorgestellt: Dadurch, dass sie Elterngeld erhalten, droht ihnen möglicherweise eine saftige Steuernachzahlung. Dafür verantwortlich sind das komplizierte deutsche Steuerrecht und der so genannte Progressionsvorbehalt. Das heißt: Eigentlich steuerfreie Zahlungen, darunter fallen neben dem Elterngeld auch Lohnersatzleistungen, werden vom Finanzamt zu den Gesamteinkünften hinzugerechnet und erhöhen damit die Steuerlast.
In der Financial Times Deutschland (FTD) erklärt der Ökonom Frank Hechtner von der Freien Universität Berlin die Folgen. Betroffen seien neben Familien vor allem soziale Schwächere. Wer mit seinem Einkommen bislang unterhalb des Radars vom Fiskus lag, sprich nicht einmal den steuerfreien Grundfreibetrag verdiente, kann alleine durch die Lohnersatzleistungen oder das Elterngeld plötzlich steuerpflichtig werden. Der Experte rät, einen Teil des Elterngeldes für die Steuer zu sparen, um für eine Steuernachzahlung gerüstet zu sein. Dass der Progressionsvorbehalt auch für das Elterngeld angewendet werden darf, hat der Bundesgerichtshof im September bestätigt – unabhängig davon ob nur der Mindestbetrag von 300 Euro oder eine höhere Summe ausgezahlt wird (Aktenzeichen VI B 31/09).
