Vertrauliche Daten der Schuldnerberatung werden an Jobcenter weitergegeben

Vertrauliche Daten an Jobcenter

Schuldnerberater haben derzeit gut zu tun. Immer mehr Menschen droht die Überschuldung oder sie sind bereits in der Schuldenspirale gefangen. Die Zahl der Privatinsolvenzen spricht jedenfalls Bände. Wer sich in einer solchen Situation an einen Fremden wendet und „die Hosen runterlassen“ soll, erwartet, dass die Gespräche vertraulich behandelt werden. Dass dem leider nicht immer der Fall ist, hat jetzt das Schuldnerfachberatungszentrum (SFZ) der Universität Mainz publik gemacht. Immer öfter fragen Jobcenter nach und wollen Informationen über den Schuldner.

Zwei Prozent der Schuldnerberatungsstellen haben einer Umfrage aus dem Jahr 2008 zufolge bereits Fakten an Jobcenter weitergegeben – befragt wurden seinerzeit 300 Einrichtungen. Wenn sich die Berater weigerten, würde Druck ausgeübt und angedroht, dem Betroffenen die Mittel zu kürzen. Ein Grund für das Interesse an den Informationen ist sicherlich, dass die Behörde, ob nun das Jobcenter oder andere Grundsicherungsträger, für die Kosten der Beratungstätigkeit aufkommen muss.

Dabei sei es verfassungswidrig, diese Daten überhaupt weiterzugeben, weil das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung verletzt werde, betont der Leiter des SFZ, Joachim Wenzel. Viel schlimmer sei jedoch, dass die Schuldner das Vertrauen in die Beratungsangebote verlieren und vielleicht gar nicht mehr in Anspruch nehmen. Das wäre kontraproduktiv, zumal es ein Anliegen des Staates sei, über die Schuldnerberatung Menschen wieder in die Gesellschaft einzugliedern.

Bildnachweis: © Wolf – Fotolia.com

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