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EuGH urteilt: Riester Rente verstößt gegen europäisches Recht

Die Riester-Rente verstieß von Anfang an gegen europäisches Recht. Kritiker hatten diese Mängel schon früh angemahnt. Geändert wurde seither nichts. Gestern hat der Europäische Gerichtshof unter dem Az. C-269/07 ein Machtwort gesprochen: Er gab der Klage der EU-Kommission gegen die Riester-Rente in allen Punkten Recht und der Bundesregierung eine teure „Hausaufgabe“ mit auf den Weg.

Auf 470 Millionen Euro schätzt das Centrum für Europäische Politik die Einnahmeverluste, die sich aus den Änderungen am Riester-Gesetz ergeben. Freuen dürfen sich vor allem ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie wurden bislang benachteiligt, weil ihnen entweder gar keine Fördergelder zustanden oder die Zulagen zurückgefordert werden, sobald sie als Rentner nicht mehr in der Bundesrepublik wohnen. Damit wurde ihr Recht auf Freizügigkeit innerhalb Europas aus Sicht der Richter zu sehr beschnitten.

Das gilt auch für Deutsche, die ihren Lebensabend lieber im sonnigen Spanien verbringen wollen. Die Regierung hatte immer darauf gepocht, dass die Riester-Rente voll in Deutschland zu versteuern sei. Ein Wohnortwechsel ins Ausland galt daher als „schädliche Verwendung“ und führte dazu, dass die Fördergelder zurückgezahlt werden mussten. Gar keinen Anspruch auf die staatlichen Zulagen zur privaten Altersvorsoge hatten Grenzgänger, die in Deutschland arbeiten, aber im Ausland leben. Auch hier stand die Steuergesetzgebung im Wege. Nur, wer in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig ist, bekam die Fördermittel. Das soll sich ändern, ebenso die Vorgabe, dass der Wohn-Riester nur für Immobilien in der Bundesrepublik verwendet werden darf.

Bildnachweis: © hofschlaeger/PIXELIO

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