bafoeg-aktuell.de » News

Mehr Elterngeld durch rechtzeitige Auszahlung von Gehaltserhöhungen

Viele Arbeitnehmer scheuen den Gang vors Arbeitsgericht, wenn es Ärger mit dem Arbeitgeber kommt. Dies liegt daran, dass solche juristische Auseinandersetzungen nicht nur kostspielig sind, sondern vor allem auch zeitintensiv.

Hinzu kommt, dass so mancher Arbeitnehmer Auswirkungen für die berufliche Zukunft befürchtet. Doch es gibt viele Bereiche, in denen es sich für die eigenen Rechte zu kämpfen lohnt. Wer vom Arbeitgeber Ansprüche auf eine Gehaltserhöhung zugesichert bekommt, diese Mehrleistungen aber erst später rechtlich geltend machen muss, erhält aus solchen nachträglichen Gehaltserhöhungen auch bei Nutzung des Elterngeldes einen Mehrwert.

Das Landessozialgericht NRW hat in dieser erst kürzlich unter den Aktenzeichen L 13 EG 25/09 und L 13 EG 5/09 entsprechende Urteile gefällt. In einem Fall wurde einer Lehrerin die Gehaltserhöhung erst ein Vierteljahr später vom Arbeitgeber ausbezahlt.

Für die zuständige Elterngeldstelle war dies ein Grund, die Bezüge aus der Berechnung des zustehenden Elterngeldes herauszuhalten. Das Gericht kam aber zu dem Ergebnis, dass die Gehaltserhöhung zum eigentlichen Gehalt gehört. Somit erhöhte sich rückwirkend der Anspruch auf Elterngeld.

Die Behörde ihrerseits hatte die zusätzliche Einkünfte in die Kategorie Sonstiges eingeordnet und somit aus der Kalkulation herausgehalten. Grundsätzlich sehen die Richter das Datum der Geburt als entscheidend in dieser Sache. Da die Erhöhung noch vor dem Geburtstermin ausgezahlt wurden, stehe der Klägerin die höhere Summe als Elterngeld zu.

Beim zweiten Aktenzeichen lag die Auszahlung durch den Arbeitgeber nach der Geburt des Kindes. Hier sahen die Richter keinen Mehranspruch gegeben. Nur tatsächlicher Geldzufluss vor der Geburt sei anzurechnen.

Schreiben Sie hier IHRE MEINUNG zu diesem Beitrag! »

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Kostenloser Newsletter

E-Mail Adresse Name (freiwillig)
Die letzten Beiträge aus dem Forum