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LRH rügt NRW Unis wegen Verzicht auf Studiengebühren

In Baden-Württemberg sind es bekanntlich Ausnahmeregelungen wie die Geschwisterregelung, die dem Modell der deutschen Studiengebühren die erhoffte positive Veränderung bei den Finanzen vieler Hochschulen verändern.

In Nordrhein-Westfalen jedoch gestaltet sich das finanzielle Problem der Unis jedoch als eines, das der Landesrechnungshof als ein sozusagen hausgemachtes einstuft.

Denn obwohl in NRW grundsätzlich Studiengebühren von den Studierenden verlangt werden können oder sogar sollten, verzichtet so manche Uni nach wie vor auf diese Möglichkeit, um die eigenen Kassen zu füllen und den angehenden Akademikern durch diese zusätzlichen Mittel mehr Qualität bei Lehre und Forschung bieten zu können.

Von der Beitragspflicht, so der LRH, gibt es in NRW einfach zu viele Chancen auf die Befreiung, die in den meisten Fällen werden besonderer sozialer Umstände erfolgt. Mit einem Beispiel wird die Dimension dieser Finanzlage deutlich: Bereits die Universität der Stadt Köln bringt es bei den wirtschaftlichen Ausfällen auf etwa 1,8 Millionen Euro per anno.

Den Bericht des Landesrechnungshofes sieht man allerdings nicht überall als durchweg berechtigt an. So äußerte man bei der erst vor wenigen Jahren zusammengelegten Uni Duisburg-Essen, dass bei der wirtschaftlichen Bedeutung der Studiengebühren auch die soziale Komponente nicht außen vor bleiben dürfe.

Die Unis hätten durchaus auch eine soziale Verantwortung ihren Studierenden gegenüber. Vier Unis in NRW wurden vom LRH aufgefordert, endlich ihrerseits Gebühren von den immatrikulierten Studenten zu erheben.

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