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Saarländischer Asta fordert BAföG Gleichstellung für Studium in Teilzeit

Die Studierenden in den Bundesländern befinden sich nach wie vor in einer gewissen Weise im Ausnahmezustand. Dabei geht es vorrangig um die Erhebung von Studiengebühren, die aus Sicht der Studierendenvertretungen schlicht gegen den Gleichberechtigungs-Ansatz im Grundgesetz verstößt.

Doch aus Saarbrücken kommt nun noch eine ganz andere Kritik, mit der man sich bislang nur selten befasst hat bei den Vertretungen. So gibt es eine Gruppe, die zusätzlichen Schwierigkeiten beim Studium ausgesetzt wird, sozusagen ergänzend zu den finanziellen Belastungen durch Studiengebühren.

Wer etwa ein Studium in Teilzeit aufnimmt, erlebt, dass auch in dieser Sache keine Gleichbehandlung garantiert wird, so die Stellungnahme des Allgemeinen Studierendenausschusses der Uni des Saarlandes. Teilzeitstudenten entstünden etwa im Bereich BAföG erhebliche Nachteile. So gewähren die Unis in verschiedenen Studiengängen im Format Bachelor und Master zwar den Zugang im Teilzeit-Format.

Doch an die notwendigen Unterstützungen durch BAföG-Leistungen im Anspruchsfall oder an eine mögliche Übernahme durch die studentische Krankenversicherung sowie die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht sei für diese Vertreter der Studentenschaft bisher nicht gedacht worden.

Hinzu komme die Tatsache, dass Eltern von Teilzeitstudierenden keinen Anspruch auf Kindergeld während des Studienverlaufs der Kinder geltend machen könnten. Der Asta der Hochschule des Saarlandes fordert diesbezüglich nun entsprechende Nachbesserungen im Sozialgesetzbuch, um die Gleichstellung zu erreichen an den deutschen Universitäten und Fachhochschulen.

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