Die deutschen Studierenden haben sich eigentlich inzwischen fast schon daran gewöhnt, dass es seit Jahren nur wenige positive Veränderungen zu ihren Gunsten gibt.
Im Bereich der BAföG-Leistungen bzw. der Anrechnungsmodalitäten könnte sich nun aber dennoch etwas unerwartet eine neue Richtlinie verabschiedet werden, die für finanzielle Erleichterung sorgen könnten.
Thematisch geht es um die Anrechnung von Stipendien, die bisher vielfach bei der Ausbildungsförderung BAföG angerechnet werden. Zumindest fordert diesen Wegfall der Anrechnung der Stifterverband für die deutsche Wissenschaft in einer Anfrage an die Berliner Bundesregierung.
Das Ziel dieser Forderung aus Wissenschaft und Forschung ist nachvollziehbar. Man will für die Zeit ab Ende September, also nach den Bundestagswahlen, endlich dafür sorgen, dass die Ausbildung an Akademischen Einrichtungen in Deutschland verbessert wird.
Dazu gehöre eben auch, dass sich Studierende wirklich auf die Ausbildung konzentrieren können, statt sich um den Lebensunterhalt kümmern zu müssen. Der Präsident Arend Oetker äußerte für den Stifterverband zudem, dass Stipendien über private Träger möglichst sogar von der Sozialversicherungspflicht ausgenommen werden sollten.
In den so genannten „ressortübergreifenden Förderansätzen“ sieht man beim Verband die Chance, dass deutsche Bildungswesen wieder stärker und weltweit konkurrenzfähig werden zu lassen. Zum vorgelegten Konzept gehört neben den BAföG-Neuregelungen auch der Ansatz, für Unternehmen mit Investitionswillen in die Forschung Steueranreize zu schaffen.
