Grundsätzlich einmal klingen die Dauer der Semesterferien in den Ohren so manches Arbeitnehmers nach konsequente Faulenzen, Nichtstun und Müßiggang.
Spätestens jedoch seit Einführung der internationalen Studiengänge in Form von Bachelor- und Master-Modellen hat sich die Lage für die Studierenden in deutschen Landen gravierend verändert. Keine Vorlesungen besuchen zu müssen, bedeutet längst nicht, keine studentischen Verpflichtungen zu haben. So müssen sich viele angehende Akademiker in der Ferienzeit entweder auf ihre anstehenden Prüfungen vorbereiten, die vielfach in genau dieser Zeit angesetzt werden.
Andere sind bemüht, Hausarbeiten fertig zu stellen oder sich bereits auf das kommende anstrengende Semester vorzubereiten. Und dann ist da nach der traditionell wichtige Job in den Semesterferien. In Zeiten der Studiengebühren ist dieses berufliche Engagement für viele Studierende noch elementarer geworden, um überhaupt über die wirtschaftlichen Runden kommen zu können.
Wichtig ist es dabei, an die gesetzlich vorgeschriebenen Rahmenbedingungen zu denken. So dürfen die studentischen Arbeitnehmer zwar getrost während der Vorlesungszeit geltende 20-Wochenstunden-Regelung bei Job außer Acht lassen. In den Semesterferien erhöhen sich hierdurch die Versicherungsbeiträge nicht grundsätzlich. Vor allem die jüngeren Studierenden mit Anspruch auf Kindergeld müssen wesentliche Punkte bei der Arbeitseinteilung beherzigen.
Jedoch gilt es angesichts der Freibeträge die Arbeitszeiten clever auf das Jahr zu verteilen. Denn schon bei einem Cent Jahreseinkommen über der Grenze von 7680 Euro geht der Anspruch auf Kindergeld verloren. Diese Einbußen wiederum fehlen schlimmstenfalls später für die Finanzierung der Studiengebühren.
