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Einsprüche beim Elterngeld auf Eis gelegt

Grundsätzlich hat Familienministerin von der Leyen mit dem Elterngeld etwas geschaffen, das bei den Eltern in Deutschland auf offene Ohren und Gegenliebe gestoßen ist. Doch wie so oft konnten im Vorfeld der juristischen Planungen nicht alle Eventualitäten berücksichtigt und bereinigt werden. Wie sonst ließe sich erklären, dass rund um das Thema Elterngeld derzeit so manches deutsche Gericht Entscheidungen zu treffen hat.

Eine Frage etwa ist die, ob das Elterngeld auch beim Progressionsvorbehalt über die Sockelbetragssumme einkalkuliert werden muss. Die Finanzgerichte müssen sich derzeit im Rahmen mehrerer Verfahren mit dieser und anderen Problemstellungen auseinandersetzen, die scheinbar im Zuge der Planung des Elterngeldes nicht erkennbar gewesen sind.

Aus Gründen der reinen Zweckmäßigkeit wurde bei der Finanzverwaltung inzwischen umgesetzt, dass die Finanzämter zunehmend Einspruchsanträge vorübergehend ruhen lassen, bis in dieser Sache eindeutige juristische Vorgaben erkennbar sind. Viele Eltern zeigten sich unzufrieden über die bisherigen Berechnungsarten beim Elterngeld.

So lag zwar eine Steuerfreiheit vor, über den so genannten Progressionsvorbehalt jedoch wurde die staatliche Leistung Elterngeld als Ersatzleistung für vormalige Lohnansprüche angerechnet. Für die Bezieher von Elterngeld war die Konsequenz für zusätzliches Einkommen nicht selten eine Erhöhung des Steuersatzes. Mit dem Risiko, dass ein Großteil der Elterngeld-Leistung gar nicht effektiv bei den Familien verbleibt.

Diese Berechnungsformel hält die Finanzverwaltung für korrekt. Und auch die bisherigen Urteile gegen dieser Auffassung weit gehend Recht.

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