Wer in Deutschland aufgrund der wirtschaftlichen Schieflage nicht imstande ist, aus eigener Kraft die Mittel für den Lebensunterhalt zu verdienen, hat Anspruch auf die unterschiedlichsten Zuschüsse von Bund und Ländern.
Eine der Leistungen, bei der sich zuletzt wohl am meisten getan hat nach den umfassenden Reformen, ist das so genannte Wohngeld. Abgesehen davon, dass die steigende Arbeitslosigkeit nach den ersten krisenbedingten Entlassungswellen deutlich ansteigt, hat der Gesetzgeber schon vor dem akuten Ausbruch durch eine Korrektur bei der Einkommensgrenze für den Erhalt von Wohngeld dafür gesorgt, dass deutlich mehr deutsche Haushalte einen Anspruch erhalten.
Das Bauministerium hat nun am gestrigen im Internet einen offiziellen Wohngeldrechner freigegeben, der den Antragstellern die Möglichkeit gibt, selbst auszurechnen, ob ein tatsächlicher Anspruch auf Wohngeld besteht. Diese Maßnahme dient wohl keineswegs einzig der Unterstützung der Verbraucher.
Vielmehr könnte der Wohngeldrechner dabei behilflich sein, die zuständigen Behörden in einer ausgesprochen problematischen Situation zu entlasten. Denn die Behörden kommen mit der Abarbeitung der Antragsflut nicht mehr hinterher. Nutzten die Verbraucher die Berechungsmöglichkeit im Web, könnte so mancher Antrag ohne Erfolgsaussichten im Vorfeld abgeblockt werden.
Wichtig zu wissen ist wohl, dass die Verbraucherdaten nach ihrer Eingabe im Web nicht gespeichert werden. Dass der Rechner wirklich gravierende Veränderungen erzielt, wird bezweifelt, zumal Fehler vonseiten der Nutzer nicht auszuschließen sind, so dass sich die Antragstellung trotzdem lohnt.
