Viele potentielle Empfänger und Empfängerinnen von Kindergeld sind noch immer der Auffassung, dass in manchen Bereichen mit zweierlei Maßstab gemessen wird.
So wurde erst kürzlich entschieden, dass nicht jeder Auslandsaufenthalt im Rahmen von Friedensarbeit und ähnlichen freiwilligen Einsätzen automatisch auch einen Anspruch auf Kindergeld entstehen lässt. Schwierig war es bisher in Sachen Gleichberechtigung auch für diejenigen, die sich nach der Schulzeit für den Beruf des Zeitsoldaten interessieren.
Unter dem Aktenzeichen 5 K 2144/0 hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz nun jedoch in dieser besonderen Situation neue Vorgaben festgelegt, die Bewerbern den Rücken stärken sollen. Wer sich als Schulabgänger für eine Position bei der Bundeswehr als Soldat auf Zeit bewirbt, ist nun wie jeder andere einzustufen, der auf der Suche nach einem passenden Ausbildungsplatz ist.
Somit besteht eben auch für diese Azubis in spe ein Anspruch auf Kindergeld in Deutschland. Als Rahmen für den Kindergeld-Bezug werden diesbezüglich zwei Vorgaben vom Gericht gemacht. Zum einen gilt der Anspruch nur so lange, bis es zu Zusage oder eben zu einer Absage kommt. Ohne die nötige Fitness und Tauglichkeit ist Zeitsoldat eben nicht der geeignete Job.
Zudem besteht der Anspruch auf Kindergeld auch nur bis zum 26. Geburtstag. Dennoch wird diese Übergangsphase für Interessenten und Interessentinnen an einer Karriere bei der Bundeswehr finanzieller leichter.
