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Eigene Altersvorsorge kann Anspruch auf Kindergeld bringen

Die Politiker selbst nutzen seit Jahren jede Gelegenheit, um die Verbraucher auf die Notwendigkeit einer privaten Altersvorsorge hinzuweisen.

Einen weiteren Vorteil fernab der Bezüge nach dem Ausstieg aus dem aktiven Berufsleben jedoch kennen viele Berufstätige gar nicht. Auszubildende etwa können durch die Riester Rente und andere Modelle zur Altersvorsorge dafür sorgen, dass sie unerwartet wieder Anspruch auf Kindergeld erhalten.

Denn während der Ausbildungsphase kommt es in manchen Branchen dazu, dass das Einkommen der Azubis oder der Studierenden mit Nebenjob die Grenze in Höhe von 7680 Euro als jährliches Einkommen überschreitet. Selbst wenn das Jahreseinkommen der Auszubildenden nur Cent-Beträge über dieser Grenze liegt, entfällt jedoch der Anspruch auf Kindergeld.

Durch Vorsorgemaßnahmen besteht jedoch die Möglichkeit, dass anzurechnende Einkommen unter der Obergrenze zu halten. Immerhin vier Prozent des Einkommens können maximal als so genannte Eigentumsumwandlung als Vorsorge-Leistung in eine Rentenversicherung vom Modell Riester investiert werden von Auszubildenden im Alter von mindestens 18 Jahren.

Auf diesem Umweg rechnet sich die Altersvorsorge also tatsächlich im doppelten Sinne für die Nutzer, die sich schon frühzeitig mit dem so wichtigen Thema befassen und erkennen, dass die staatlich garantierte Rente in 40 Jahren vielleicht deutlich unter den heute bereits niedrigen Bezügen liegen wird.

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