bafoeg-aktuell.de » News

Schauspieler können nun doch Arbeitslosengeld beziehen

Befragt man Künstler aus den unterschiedlichen Bereichen zu der bisherigen Regelung im Falle einer Arbeitslosigkeit, die für ihren Stand Gültigkeit hat, ist die Aufregung vielfach groß.

Denn bei Schauspielern etwa fühlten sich viele Arbeitnehmer den Regelungen zur Arbeitslosigkeit rechtlich schlecht vertreten in. Doch die inzwischen über drei Jahre andauernden Bemühungen des Bundesverbandes der Schauspieler hat nun endlich einen Erfolg für die eigenen Mitglieder verbuchen können.

Seit Jahren sehen sich Schauspieler in Deutschland benachteiligt, weil sie zwar in einem Bereich tätig sind, in dem regelmäßig Ruhephasen zu überbrücken sind, diesen Bedingungen aus ihrer Sicht bisher jedoch in keiner Weise vom Gesetzgeber Rechnung getragen wurde.

Der Bundestag hat nun allerdings endlich die entsprechende Korrektur vorgenommen, um eine derartige Benachteiligung der Kreativ-Arbeiter zu beheben. Darsteller und andere Beschäftigte, die nur kurzfristige Engagements haben, können zukünftig ebenfalls Arbeitslosengeld erhalten, wenn sie die vorliegenden neuen Bestimmungen erfüllen.

Diese rechtlichen Prämissen sehen wie folgt aus: Die Arbeitnehmer müssen innerhalb einer Frist von zwei Jahren ein arbeitszeitliches Minimum von sechs Monaten vorweisen können, um Phasen ohne Beschäftigung als Schauspieler mittels Arbeitslosengeld vom Staat meistern zu können und wirtschaftlich nicht auf der Strecke zu bleiben. Dies nämlich ist das Schicksal vieler schlecht abgesicherter Schauspieler in den USA.

Schreiben Sie hier IHRE MEINUNG zu diesem Beitrag! »

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Kostenloser Newsletter

E-Mail Adresse Name (freiwillig)
Die letzten Beiträge aus dem Forum