Bekanntlich haben Recht und Gerechtigkeit nicht immer allzu viel miteinander zu tun. Und so wissen viele Eltern oft um ihren Anspruch auf Kindergeld, während sich die zuständigen Behörden erst einmal wenig kooperativ zeigen.
Nicht jeder Verbraucher hat Erfahrungen mit rechtlichen und wirtschaftlichen Ausnahmefällen vorzuweisen. In solchen Fällen bleibt den Eltern oftmals nichts anderes übrig, als sich an einen Experten wie etwa einen Steuerberater zu wenden.
Dieser nimmt die notwendigen Aufstellungen für die Behörden vor, um dieser im bestmöglichen Falle zur gewünschten Einsicht zu verhelfen, dass tatsächlich Kindergeld gezahlt werden muss. Diese Aufwendungen der Eltern betreffend gibt es nun mit dem Aktenzeichen 4 K 5505/08 ein „frisches“ Gerichtsurteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg.
Dieses kommt zu dem Schluss, dass Eltern sich wenigstens teilweise die Kosten für den Gang zum Steuerberater oder einem vergleichbaren Finanzexperten erstatten lassen können. Bedingung ist natürlich, dass das Amt und die Familienkasse unbegründet am Kindergeld-Anspruch der betreffenden Familie gezweifelt haben.
Zudem muss sichergestellt sein, dass alle wesentlichen Unterlagen zur Begutachtung der jeweiligen Sachlage vorgelegen haben. Bedenkt man, wie üppig die Kosten für den Rat des Experten mitunter ausfallen, ist das Urteil durchaus eine hilfreiche Grundlage für zukünftige Auseinandersetzungen zwischen Antragstellern und Behörden.
