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Lehrer in NRW müssen doch Arbeitslosengeld erhalten

Die Ferienzeit ist für Schüler und viele Lehrer in NRW und anderswo sicher ebenso die schönste Zeit des Sommers.

Doch angesichts der neuen Einstellungs- und Beschäftigungspolitik an deutschen Schulen sind vor allem junge Lehrer in den Sommermonaten vielfach auf die Arbeitsagenturen im Lande angewiesen. Der Grund: Die Arbeitsverträge haben vielfach nur noch befristeten Charakter.

Eigentlich sieht das Schulministerium in dieser Sache vor, dass die Bezirksregierungen auch bis zum Ferienende die Gehälter der Lehrer und Lehrerinnen weiter übernommen werden. Diese Vorgehensweise ist das Ergebnis der Proteste und der Kritik in den vergangenen Jahren gegen die Ferien-Arbeitslosigkeit, die für viele Lehrer den Gang zur Arbeitsagentur und den Bezug von Arbeitslosengeld bedeuteten.

Wie es aussieht, wird es darauf nun auch in diesem Sommer hinauslaufen. Denn ein Fehler bei der Absprache des Ministeriums und der Behörden hat dazu geführt, dass sich die Regelung über die Ferien nicht herumgesprochen hat bis zu den zuständigen Bezirksregierungen. Von etwa 885 Lehrkörpern ist die Rede, die aufgrund dieser schlechten Kommunikation zwischen Ministerium und Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen erneut auf Arbeitslosengeld angewiesen sein sollen.

Obwohl sich die Lehrer fristgerecht und formal vorgeschrieben im April arbeitssuchend meldeten. Denn kurzfristiges Umdenken ist der kurzen Zeitspanne bis zum Beginn der Sommerferien nicht mehr möglich, heißt es aus dem Ministerium. Finanziell ist die Situation durchaus vertrackt. Schließlich steht den Lehrern nur ein Satz in Höhe des Arbeitslosengeldes zu, statt dass sie ihr Gehalt in voller Höhe erhalten, wie von Ministerin Sommer eigentlich gedacht war.

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