Absolventen profitieren beim neuen Meister-BAföG

Zugegeben, richtig neu ist nur weniges von dem, was am dem kommenden beim Meister-BAföG für mehr Menschen positive Entwicklungen nach sich ziehen soll.

Eines ist jedoch klar. Neuerdings sollen vor allem diejenigen bei der finanziellen Unterstützung für Fort- und Weiterbildung gefördert werden, die eine einmal begonnene Maßnahme auch wirklich mit Erfolg abschließen.

Denn wer Meister-Bafög erhält, dem stehen an sich zwar schon staatliche Zuschüsse in Höhe von 30,5 Prozent der Kosten für die gewählten Lehrgänge zu. Darüber hinaus entfallen vom Sommer an ein zusätzliches Viertel Gebühren bei der Lehrgangsfinanzierung, wenn der entsprechende Kurs auch tatsächlich abgeschlossen wird.

Grundsätzlich zeigt sich der Gesetzgeber insofern einsichtig, als dass Fortbildung als der wesentlichste Ansatz erkannt wird, um in nahezu allen beruflichen Arbeitsfeldern voranzukommen. Abgesehen von der Ausweitung des Meister-BaföG auf den Erziehungs- und Pflegesektor will der Staat ab Juli nun im Besonderen auch die Existenzgründer belohnen, die sich für Fortbildung interessieren und parallel dazu etwas für den Arbeitsmarkt tun, indem sie ihrerseits Mitarbeiter einstellen.

Schafft ein Existenzgründer einen neuen Job, müssen bei Darlehen über das Meister-BAföG ein Drittel der Kosten weniger zurückerstattet werden. Eine Altersgrenze für die Nutzer der Fortbildungs-Förderung hat der Gesetzgeber nicht festgelegt. Denn auch altgediente Arbeitnehmer sollen einen Anspruch auf Weiterbildung haben.

Schreiben Sie hier IHRE MEINUNG zu diesem Beitrag!

Schreiben Sie Ihren eigenen Kommentar zu diesem Beitrag!


kostenlosen Newsletter per Email abonnieren

Ihre E-Mail Adresse

Ihr Name (freiwillige Angabe)


Schneller informiert mit...