Schon vor einigen Wochen berichteten wir an dieser Stelle über die Einsicht einer wachsenden Gruppe von Städten und Gemeinden zum Thema Arbeitslosengeld und den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Nun scheint es fast so, als setzte sich bei den zuständigen Behörden und Kommunen endlich die Einsicht durch, dass mit dem Regelsatz beim Arbeitslosengeld und Hartz IV die zusätzlich steigenden Kosten für Monatsfahrten kaum zu bewältigen sind.
Doch gerade für diejenigen, die sich rege um einen neuen Arbeitsplatz bemühen, ist die Nutzung von Bus und Bahn obligatorisch, um potentielle Arbeitgeber zu erreichen. Selbst die günstigsten Tickets sind vielfach mit dem Hartz IV Regelsatz nicht zu bestreiten, weil die Kosten die Zuschüsse der Behörden oftmals überschreiten.
Aktuell ist es die Hansestadt, deren Senat sich nun seinerseits der Debatte um die Schaffung eines günstigen Sozialtickets für alle Empfänger und Empfängerinnen von Arbeitslosengeld befassen wird. Die Fürsprecher machen sich für eine Einführung ab Anfang des kommenden Jahres stark, um Hartz IV-lern die gleiche Mobilität wie anderen Verbrauchern zu verschaffen.
Aus psychologischer Sicht wird seit langem auf die Bedeutung der Mobilität für finanziell schlechter gestellte Menschen hingewiesen, um eine soziale Ausgrenzung von Menschen in Arbeitslosengeld I oder Hartz IV wenigstens in diesem Punkt zu vermeiden.
