Kein Kindergeld für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Nachdem erst kürzlich große Aufregung um den Anspruch auf Hartz IV Leistungen für kurzfristig beschäftigte ausländische Mitarbeiter herrschte, sorgt nun die Entscheidung des Bundesfinanzhofes bezüglich eines Kindergeld-Anspruchs im Ausland an anderer Stelle für Gesprächsbedarf.
Einst war schon die Zahlung der Rente an im Ausland lebende Deutsche vielfach in die Kritik gekommen. Kindergeld und ein Aufenthalt im Ausland – aus Sicht des Bundesfinanzhofs ist dieser Wunsch rechtlich nicht miteinander vereinbar.
Grundlage für die Beschäftigung mit der Thematik BFH in der bayerischen Landeshauptstadt war die behördliche Zurückforderung von Kindergeld, weil eine Mutter bereits sechs Jahre lang im Ausland lebte, aber weiterhin von der deutschen Familien die Sozialleistung Kindergeld bezogen hatte.
Die Rückerstattung sieht der Bundesfinanzhof nun als vollkommen berechtigt an. Wer die sozialen Leistungen eines Landes erhalten möchte, muss der Wohnsitz in besagtem Land zu finden sein. Im Falle der Mutter hätte diese also in Spanien das dortige Pendant zum deutschen Kindergeld beantragen müssen, sofern dies nach spanischem Sozialrecht möglich ist.
Nur wenn der elterliche Wohnsitz in Deutschland vorgewiesen werden kann, kommt also Kindergeld infrage. Für potentielle Auswanderer ein durchaus wichtiger Punkt, den es vorab zu berücksichtigen gilt, um unerwartete finanzielle Ausfälle zu vermeiden.
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guten tag ich möchte ihnen frag uber kındergeld mein tochter betülöskürcü ist in kirchheimbolande krankenhaus geboren 1993 kans sie auch kındergeld haben sie ist krank hier in türkei ist kein schule für sie sie mus sonderschule gehen aber bitte helfen sie mein tochter ich möchte sie auch in schule schıken haben kan nıcht schıken weil ich nicht geld habe aber ven sie kındergeld hatte kann sie auch gute schul gehen ich heıse aysel apaydın ich bın ın alzey auf gevachsen aber wegen meine familie muste ich nach türkei kommen jets möchte ich von ihene für mein tochter hilfe damıt ich sie ın die schule schıkken kann ich möchte auch mein tochter lesenn und schreiben lernen aber hier ist kein sonderschule für sie damıt ıch sie schıkken kann helfen sie mier und mein tochter
Wenn die Mutter im Ausland lebt, der Vater aber in Deutschland (und dieser sowieso Unterhalt zahlen muss und im Urteil steht, dass das Kindergeld anteilig von diesem abgezogen wird), dann steht dem Kind DOCH Unterhalt zu…
wir leben seit 1 jahr im ausland – haben eine 18 jahrige tochter die aber in deutschland noch lebt und abi macht . bevor wir ins ausland gingen(es war ein kurzfristiger entschluss) habewir einen antrag gestellt auf weitere zahlung vom kindergeld , da unser kind ja noch die schule besucht. bis zum jahr 2013 – soweit war alles ok. wir zogen im juli um – unser kind blieb in deutschland zw. schule – das kindergeld wurde auf ein deutsches konto überwiesen – und ich leitete es weiter an unser kind. soweit so gut . anfang august blieb prötzlich das kindergeld aus . nach 2 langen tagen – service center-
kindergeld – eine ganz große sauerei!!!!!- endlich – teilte man uns mit .
das das kindergeld gestrichen sei – erst müssen wir uns wieder in deutschland melden um kindergeld zu beziehen .
auch die fragen von mir – warum das kindergeld nicht weiter bezahlt wird – es szeht ja unserem kind zu – und nicht uns -pochte man immer wieder – erst anmeldung – nachweiß strom .u.s.w.- dann bekommen wir kindergeld -armes deutschland – !!!! kein wunder das sowiel deutsche ins ausland gehen – welches vertrauen sollten wir auch haben in unser system – von wegen EU – das gilt aber nicht für deutsche