Kein Kindergeld für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

Nachdem erst kürzlich große Aufregung um den Anspruch auf Hartz IV Leistungen für kurzfristig beschäftigte ausländische Mitarbeiter herrschte, sorgt nun die Entscheidung des Bundesfinanzhofes bezüglich eines Kindergeld-Anspruchs im Ausland an anderer Stelle für Gesprächsbedarf.

Einst war schon die Zahlung der Rente an im Ausland lebende Deutsche vielfach in die Kritik gekommen. Kindergeld und ein Aufenthalt im Ausland – aus Sicht des Bundesfinanzhofs ist dieser Wunsch rechtlich nicht miteinander vereinbar.

Grundlage für die Beschäftigung mit der Thematik BFH in der bayerischen Landeshauptstadt war die behördliche Zurückforderung von Kindergeld, weil eine Mutter bereits sechs Jahre lang im Ausland lebte, aber weiterhin von der deutschen Familien die Sozialleistung Kindergeld bezogen hatte.

Die Rückerstattung sieht der Bundesfinanzhof nun als vollkommen berechtigt an. Wer die sozialen Leistungen eines Landes erhalten möchte, muss der Wohnsitz in besagtem Land zu finden sein. Im Falle der Mutter hätte diese also in Spanien das dortige Pendant zum deutschen Kindergeld beantragen müssen, sofern dies nach spanischem Sozialrecht möglich ist.

Nur wenn der elterliche Wohnsitz in Deutschland vorgewiesen werden kann, kommt also Kindergeld infrage. Für potentielle Auswanderer ein durchaus wichtiger Punkt, den es vorab zu berücksichtigen gilt, um unerwartete finanzielle Ausfälle zu vermeiden.

Schreiben Sie hier IHRE MEINUNG zu diesem Beitrag!

bisherige Kommentare
Schreiben Sie Ihren eigenen Kommentar zu diesem Beitrag!


kostenlosen Newsletter per Email abonnieren

Ihre E-Mail Adresse

Ihr Name (freiwillige Angabe)


Schneller informiert mit...