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Elterngeld sinkt bei Elternzeit vor der Geburt

Mit den Regelungen beim Elterngeld zeigen sich immer noch viele Elternteile unzufrieden. Die Gründe hierfür sind in vielen Fällen durchaus verständlich.

So hat das Bundessozialgericht erst aktuell ein Urteil gefällt, nach dem Eltern, die schon vor der Geburt eines Neugeborenen bereits in der so genannten aktiv waren, nun mit einem geringeren Satz beim Elterngeld nach der Geburt rechnen müssen.

Nachzulesen sind die Ansichten der Richter in den Urteilen B 10 EG 1/08 R bzw. im Folgenden in B 10 EG 2/08 R. sofern während der Elternzeit kein Einkommen bezogen wurde, wirkt sich dies nun auch weiterhin auf die Höhe des Elterngeldes aus. Einkommen oder nicht – die zwölf Monate vor dem Beginn der gewünschten Elternzeit werden als Berechnungsgrundlage angesehen, und daran wird sich einstweilen auch nichts ändern.

So erhalten etwa Mütter, die vor Einführung der Elterngeld-Regelung für ihren Nachwuchs daheim geblieben sind, weniger Geld als andere. Diese spezielle Sachlage beim Elterngeld ist keineswegs unkritisch. Denn beispielsweise bei einer Erkrankung während der Schwangerschaft oder bei Erhalt von Mutterschaftsgeld werden die betreffenden Monate aus der Berechnung herausgenommen.

Von einer Gleichstellung aller schwangeren Mütter kann diesbezüglich also nicht wirklich gesprochen werden. Rechtsexperten sehen an dieser Stelle einen weiteren Beweis dafür, dass die Nachbesserungen beim Elterngeld noch nicht abgeschlossen sein können.

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