Allein im Jahr 2007 haben in Deutschland rund 130 000 Berufstätige das so genannte Meister-BAföG genutzt, um auf diesem Wege das eigene Studium zu finanzieren.
Diese Zahl der Berufstätigen zeigt schon, wie groß der Gesprächsbedarf in diesem Themenfeld eigentlich ist. Anfang Juli wird es nun endlich so weit sein. Die korrigierten Richtlinien für das Bildungsprogramm werden in Kraft treten und im bestmöglichen Falle wie erwartet noch mehr Menschen deutlich bessere Finanzierungsmöglichkeiten bieten.
Die wohl wichtigsten Neuerungen beziehen sich einerseits darauf, dass nach dem neuen Muster noch mehr potentielle BAföG-Nutzer Zugriff auf die Fördermaßnahmen des Staates erhalten sollen. Andererseits wurden vor allem die Einsatzbereiche erheblich ausgeweitet.
So kann das Meister-BAföG zukünftig auch im Pflege- und Erziehungssektor genutzt werden, um sich über Aufstiegsfortbildung bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt als Arbeitnehmer zu verschaffen. Auf dem gleichen Wege sollen auch die Existenzgründer in Deutschland bessere Förderangebote erhalten.
Statt wie bisher müssen Neu-Unternehmer als Nutzer des Meister-BAföG nicht mehr mindestens zwei, sondern nur noch einen Mitarbeiter beschäftigen. Dies führt im Einzelfall zu einem Drittel weniger bei der Darlehenssumme der Aus- und Fortbildungsförderung.
Eines ist jedoch auch weiterhin Grundsatz für Meister-BAföG: Die Maßnahmen müssen eine Verbesserung der eigenen beruflichen Qualifikation nach sich ziehen. Als gleichwertig zur bisher absolvierten Ausbildung eingestufte Maßnahmen werden nicht bewilligt.
